Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Geseke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann. Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden. Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend. Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden. Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/) Der Personalausweis auf einen Blick:ScheckkartenformatChip im AusweisAusweisfunktion für den Einsatz im Internet und an AutomatenMehr Kontrolle über die eigenen DatenSchutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige FingerabdrückeFür die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich: 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8€ zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuchalter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweisbei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärungbei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegenSollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Personalausweise

    ID: L100002_122947133

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Hinweise für Geseke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweis / Pass - Vollmacht zur Abholung eines Ausweises / Passes oder sonstiger Unterlagen Ausweis / Pass / Reisedokumente - Verlustanzeige Ausweis - neue PIN für Personalausweis bestellen Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Geseke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültigkeit und Gebühren Ausstellungsgebührbei Personen bis einschließlich 23 Jahren22,80 €bei Personen ab 24 Jahren37,00 €Vorläufiger Personalausweis10,00 € Gültigkeitsdauerbei Personen bis einschließlich 23 Jahren6 Jahrebei Personen ab 24 Jahren10 JahreVorläufiger Personalausweis3 Monate

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beantragung, Personaldokument, Perso, Ausweis beantragen, Ausweis, PA, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Neuer PA, Identitätsdokument, Identitätsnachweis, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis, Passbild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English