Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Kinder können bereits ab Geburt (z.B. für Reisen innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz) einen Personalausweis erhalten, der Kinderreisepass ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr erhältlich. Alternativ ist für Kinder auch die Beantragung eines elektronischen Reisepasses möglich. Die Broschüre "Ihr Personalausweis", herausgegeben vom Bundesministerium des Innern und Heimat, steht in der jeweils gültigen Fassung rechts als Download zur Verfügung. Dort finden Sie auch Hinweise zur Online-Funktion.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_123088729

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 5

    44623 Herne

    Kontakt

    Fax: 02323 16-12339268

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    E-Mail: einwohneramt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass Neuzeitliches biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten) nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung: Nationalpass und Einbürgerungsurkunde Bei Antragsteller*innen unter 16 Jahren bedarf die Antragstellung zusätzlich der Vorsprache beider Elternteile. Dabei wird die erforderliche zu Hause geleistete Unterschrift des zweiten Elternteils anerkannt, wenn zum Vergleich der Unterschrift dessen gültiger Personalausweis beziehungsweise Pass und die Einverständniserklärung vorgelegt wird. Die Einverständniserklärung finden Sie oberhalb in der Menüführung zum Download. Das Kind muss bei der Beantragung mit dabei sein! Zustimmung beider Elternteile oder Nachweis zur alleinigen Antragsberechtigung. Grundsätzlich (in Einzelfällen kann die Vorlage von Unterlagen zusätzlich sein bzw. abweichen) gilt: bei zusammenlebenden Eltern: schriftliche Zustimmung beider Elternteile unter Vorlage beider Ausweise/Pässe. Alternativ Nachweis, dass der antragstellende Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt. bei getrennt lebenden / geschiedenen Elternteilen: Das alleinige Antragsrecht hat grundsätzlich der Elternteil, in dessen Wohnung das Kind bei Antragstellung mindestens 6 Monate mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. bei ledigen, nicht mit dem Vater zusammenlebenden Müttern: Das alleinige Sorgerecht hat grundsätzlich die Mutter, wenn das Kind bei Antragstellung mindestens 6 Monate mit Haupt- und alleiniger Wohnung unter der gleichen Anschrift gemeldet ist. bei ledigen, nicht mit der Mutter zusammenlebenden Vätern: Schriftliches Einverständnis der Mutter unter Vorlage des Personalausweises/Passes der Mutter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Der Nachweis über das alleinige Sorgerecht wird üblicherweise mit Beschlüssen / Urteilen des Familien- bzw. Vormundschaftsgerichtes geführt. bei bestehender Vormundschaft: Die Vorlage der Bestallungsurkunde ist notwendig.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die erforderlichen Unterlagen hängen davon ab, unter welchen Umständen Sie einen Personalausweis beantragen. Alter Personalausweis Der bisherige Personalausweis wird bei der Aushändigung des neuen Ausweises eingezogen oder ungültig gemacht. Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss. Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden. Verlustanzeige Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist. Sie können die Verlustanzeige bei der Beantragung des Personalausweises erstatten. Bescheinigung der Polizei Falls der bisherige Ausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt. Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Als ergänzendes Angebot zu ortsansässigen Fotografen und Dienstleistern bietet die Stadt Herne die Möglichkeit, für alle Herner Bürger zum Zwecke der Beantragung eines Personendokumentes im Bürgeramt Herne-Mitte an einem Selbstbedienungsterminal Fotos zu erstellen. Bitte kommen Sie dafür 15 Minuten früher, vor Ihrem Termin, um die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Es entstehen Kosten in Höhe von 7 €. Bürger, die einen Termin im Rathaus Wanne haben, können bis zu 24 Stunden vor diesem Termin im Bürgeramt Herne-Mitte das Bild anfertigen. Die Kosten werden beim Termin im Rathaus Wanne abgerechnet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser wird in der Regel sofort ausgestellt, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Monaten und dient als reiner Sichtausweis ohne Online-Funktion. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei ist unter anderem abhängig von Reisegewohnheiten und damit einem erhöhten Antragsaufkommen. Sie erhalten üblicherweise bei der Antragstellung genauere Informationen, wann Ihr neuer Ausweis fertig ist. Die Abholung des Ausweises ist ohne Termin zu den Öffnungszeiten in der jeweiligen Liegenschaft (in der beantragt wurde) möglich. Bringen Sie dazu das alte (ggf. auch vorläufige) Ausweisdokument mit. Mit Erhalt des PIN-Briefes der Bundesdruckerei können Sie davon ausgehen, dass etwa 2 Werktage später der Ausweis abholbereit ist. Die Rücksetzung oder Neusetzung eines PIN für den Personalausweis ist kostenfrei und kann nur noch in den Einwohner- und Bürgerämtern erfolgen. Der Online-Dienst auf dem zentralen Portal der Bundesdruckerei wurde am 31.12.2023 eingestellt. Wenn Sie nur den PIN ändern oder neusetzen wollen ist kein Termin notwendig. Bitte ziehen Sie eine Wartemarke "Ausweisabholung" und stellen sich an der Theke (in Wanne Zimmer 6a) an.

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beantragung, Personaldokument, Perso, Ausweis beantragen, Ausweis, PA, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Neuer PA, Identitätsdokument, Identitätsnachweis, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis, Passbild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English