Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche Staatsbürger:innen ab dem 16. Lebensjahr müssen sich jederzeit mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Den Personalausweis kann man auch schon vor dem 16. Lebensjahr erhalten. Dann muss jedoch das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen (entweder durch persönliche Vorsprache oder Einverständniserklärung mit beglaubigter Unterschrift). Der Antrag ist persönlich zu stellen. Da Ihre eigenhändige Unterschrift und die Abgabe der Fingerabdrücke erforderlich ist, können Sie sich nicht vertreten lassen. Der Ausweis kann jedoch durch den/die Antragsteller:in oder eine/n Bevollmächtigte/n abgeholt werden. Bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließungen) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen. Alle Deutschen, die in Lage ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Personalausweis im Bürgerservice der Stadt Lage beantragen. Gültigkeit: 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_123256742

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Fax: 05232 601-9330

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild im Format 35 mal 45 Millimeter mit einem hellen Hintergrund - nicht älter als 2 Jahre! Ihren alten Personalausweis - ersatzweise (falls der Personalausweis nicht auffindbar ist) Ihren Reisepass bei der Erstausstellung eines Personalausweises: den Kinderausweis beziehungsweise Kinderreisepass bei einer erstmaligen Ausstellung in Lage: Geburts- oder Abstammungsurkunde bzw. das Familienstammbuch Bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung bzw. Zustimmungserklärung beider Elternteile oder der Sorgeberechtigten

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt und unterschrieben werden. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitung dauert ca. zwei bis drei Wochen. Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen (z.B. unverhoffter Antritt einer Reise, Personalausweis abgelaufen, verloren oder gestohlen), können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der drei Monate Gültigkeit hat, beantragen. Diesen erhalten Sie im Bürgerservice sofort (gegen eine Gebühr von 10,00 Euro).

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die neuen fälschungssicheren Personalausweise werden zentral in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Fachteam des Bürgerservice hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt zwei bis drei Wochen. Der Ausweis kann vom Antragsteller oder Dritten abgeholt werden. Falls Sie einen Dritten mit der Abholung beauftragen, benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.Bei Fragen rund um den Ausweis beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachteams Bürgerservice gern. Dies gilt natürlich auch bei Fragen zu Auslandsreisen und den dabei erforderlichen Dokumenten. Auskünfte zu den Einreisebestimmungen sind unverbindlich. Umfangreiche Informationen zu Einreisebestimmungen, Reisemedizin und aktuellen Reisewarnungen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

    Kosten

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Hinweise für Lage: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ihr Personalausweis wurde gestohlen?Wenn Ihnen der Personalausweis oder Reisepass gestohlen wurde, müssen Sie zunächst eine Anzeige bei der Polizei stellen. Nach Vorlage dieser Anzeige kann ein neues Ausweispapier ausgestellt bzw. beantragt werden. Gehen Ausweispapiere verloren, wird im Bürgerservice eine Verlustanzeige aufgenommen. Sie haben Ihren Personalausweis verloren bzw. verlegt?Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild versehen und das Familienbuch mit. Sonstige Hinweise: Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist, unabhängig vom Alter, erforderlich. Personen die unter 16 Jahre alt sind, muss jeder gesetzliche Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines Kinderausweises oder Kinderreisepasses mit Passfoto sind, können den Personalausweis alleine beantragen. Die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder Vormundes ist dann nicht mehr erforderlich.Der alte Personalausweis wird nach Ablauf der Gültigkeit eingezogen und entwertet. Auf Wunsch geben wir Ihnen Ihren entwerteten Ausweis gerne als Andenken zurück. Mit der Abholung des Personalausweises können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich jedoch ausweisen können und den bisherigen Personalausweis des Antragstellers vorlegen. Bei Nicht-Erhalt des Pin-Briefes ist eine Abholung mit Vollmacht nicht möglich, da Sie persönlich eine neue Pin-Nummer vergeben müssen. Antragstellung bei geplanter Eheschließung:Antragstellerinnen oder Antragsteller, deren Ehe geschlossen wird, haben die Möglichkeit, schon vor der Eheschließung ein Ausweisdokument mit dem dann gültigen Namen zu beantragen. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beim Standesamt erfolgen kann, ist in diesen Fällen die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung und das Datum der Eheschließung ergibt. Das Ausweisdokument kann unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung durch die Standesbeamtin ausgehändigt werden, andernfalls erfolgte die Ausgabe im Bürgerservice (nach Vorlage der Heiratsurkunde).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beantragung, Personaldokument, Perso, Ausweis beantragen, Ausweis, PA, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Neuer PA, Identitätsdokument, Identitätsnachweis, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis, Passbild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English