Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger schneller und verlässlicher, z.B. gegenüber Internetanbietern, ausweisen können. Außerdem besteht die Möglichkeit die Fingerabdrücke auf den Personalausweis aufnehmen zu lassen sowie die Speicherung der elektronischen Signatur. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind. Der Antragsteller/ die Antragstellerin muss wegen der notwendigen Unterschrift und der evtl. Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich vorsprechen. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein. Gültigkeitsdauer: Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 2-3 Wochen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt. Nach Erhalt des PIN-Briefes kann der Personalausweis nach etwa zwei Tagen im Bürgerzentrum abgeholt werden. Eine zusätzliche Benachrichtigung durch das Bürgerzentrums findet nicht statt. Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU. Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt. Infos zum Thema Personalausweis und eID findet man auch im Infoportal des Bundesinnenministeriums unter: https://www.personalausweisportal.de. Und Personalausweisportal - Startseite - Beantragung, Kosten und Abholung des Personalausweises Vorläufiger Personalausweis Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt nur in dringenden Fällen. Bei Aushändigung des vorläufigen Ausweises ist der alte ungültige Ausweis vorzulegen. In der Regel wird der vorläufige Ausweis sofort ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Monate. Gleichzeitig mit dem vorläufigen Personalausweis muss auch ein endgültiger Personalausweis (Gültigkeitsdauer 6 bzw. 10 Jahre) beantragt werden. Selbstbedienungsterminal Im Hennefer Rathaus können an einem Selbstbedienungsterminal biometrische Passfotos erstellt sowie die Unterschrift abgegeben werden. Damit werden die Warte- und Bearbeitungszeit für die Beantragung neuer Ausweisdokumente im Bürgeramt verkürzt. Mehr Informationen zum SB-Terminal finden sie weiter unten unter "Verwandte Dienstleistungen".

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_123033346

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef (Sieg)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef (Sieg)

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    (ggf. alter) Personalausweis oder Reisepass oder Geburtsurkunde bzw. Stammbuch Aktuelles, biometrisches Lichtbild (in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme) Beachten Sie bitte die Fotomustertafel unter nach folgendem Link BMI - Homepage - Foto-Mustertafel (bund.de) Buchungsnachweis (nur für vorläufigen Reisepass benötigt) Bei der Beantragung von Dokumenten für minderjährige Kinder: Wenn bei der Antragsstellung nur ein Elternteil anwesend ist, benötigen Sie zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des anderen Elternteils (hier auf der Seite zum Herunterladen unter "Downloads").

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Hinweise für Hennef (Sieg): Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 2-3 Wochen.

    Kosten

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beantragung, Personaldokument, Perso, Ausweis beantragen, Ausweis, PA, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Neuer PA, Identitätsdokument, Identitätsnachweis, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis, Passbild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English