Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Hückelhoven: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen. Der neue Personalausweis bietet eine Online-Ausweisfunktion, mit der Sie Ihre Identität im Internet, an Bürgerterminals und Automaten sicher und zweifelsfrei belegen. Außerdem lässt sich mit dieser Funktion die Identität Ihres Gegenübers im Netz zuverlässig feststellen. Diese Funktion wird bei der Antragstellung im Stadtbüro erläutert. Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de. Beantragung Die Person, für die ein Personalausweis ausgestellt werden soll, soll bei der Antragstellung anwesend sein, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt. Der/die Ausweisbewerber/in muss mindestens 16 Jahre alt sein, um den Antrag selbst wirksam stellen zu können, ansonsten werden die Erklärungen durch den/ die gesetzlichen Vertreter abgegeben. Bei Personen, die durch einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht begleitet werden, ist durch die Personalausweisbehörde einzuschätzen und festzustellen, inwieweit die antragstellende Person selbst noch handlungsfähig ist. Benötigt werden Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderpass/Kinderausweis. Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines dieser Ausweisdokumente sein (durch Verlust- oder Diebstahl), bringen Sie bitte ersatzweise Ihren Führerschein und Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch o.ä. mit sowie ggf. eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige. Ein aktuelles Passfoto mit biometrischen Maßen, das heißt: gerade, zentrierte Kopfhaltung, Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, die Lippen geschlossen, ohne Kopfbedeckung. Bei Antragstellung unter 16 Jahren ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Ist nur einem Elternteil das Sorgerecht übertragen worden, ist der Sorgerechtsbeschluss bzw. die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts vorzulegen. Ein Elternteil muss bei der Antragstellung im Stadtbüro mit anwesend sein und sich ausweisen können. Gültigkeit 10 Jahre, Ausnahme: 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Gültigkeit eines Ausweises kann nicht verlängert werden. Vorläufiger Personalausweis Von der Antragstellung bis zur Aushändigung eines Personalausweises vergehen ca. drei bis vier Wochen. Wird ein Ausweis in kürzerer Zeit benötigt, ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgehändigt. Beantragung Zur Antragstellung gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Personalausweis. Benötigt werden Alle unter "Personalausweis" aufgeführten Unterlagen Gültigkeit 3 Monate Verlust eines Ausweises Bei Verlust eines Ausweises ist eine persönliche Vorsprache zur Abgabe einer Verlusterklärung erforderlich. Eventuell vorhandene andere Dokumente mit Lichtbild (z. B. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis) und eine Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch sind vorzulegen. Hatte Ihr Ausweis eine eingeschaltete Online-Ausweisfunktion, müssen Sie diese zu Ihrer eigenen Sicherheit sperren lassen. Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperrnotruf 116 116 vornehmen (Mo. - So., 0-24 Uhr, auch aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl erreichbar. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie können Ihren Ausweis aber auch direkt im Stadtbüro sperren lassen. Das Wiederauffinden eines Personalausweises ist ebenfalls umgehend anzuzeigen. Ein Diebstahl eines Personalausweises sollte bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Gebühren 22,80 Euro bei Personen unter 24 Jahren 37,00 Euro bei Personen über 24 Jahren

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_123179026

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    41836 Hückelhoven

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beantragung, Personaldokument, Perso, Ausweis beantragen, Ausweis, PA, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Neuer PA, Identitätsdokument, Identitätsnachweis, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis, Passbild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English