Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einen Personalausweis beantragen Sie in den Bürgerbüros. Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich.Bis zum 16. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) im Bürgerbüro erklärt werden. Dazu muss mindestens ein Sorgeberechtigter das minderjährige Kind begleiten. Falls es einen zweiten Sorgeberechtigten gibt und dieser nicht persönlich vorsprechen kann, muss eine schriftliche Einverständniserklärung sowie der Personalausweis/Reisepass oder eine gut leserliche Kopie des Personalausweises/Reisepasses des nicht erschienen Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Die Einverständniserklärung für die Sorgeberechtigten können Sie unten auf dieser Seite unter "Downloads" herunterladen.Nachweis der aktuellen Namensführung, z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde (je nach Familienstand) oder anderweitige Namenserklärung (Wiederannahme Geburtsname o. ä.). Der Nachweis der Namensführung ist in der Regel nur einmalig erforderlich bei Beantragung eines Personalausweises.Abholung des BPADie Abholung des Personalausweises kann durch eine dritte Person unter Vorlage einer Vollmacht und der alten Dokumente erfolgen. Auch Ehegatten brauchen eine Vollmacht. Die Vollmacht finden Sie unten unter "Downloads". Der alte Ausweis muss bei der Abholung vorgelegt werden.Der Personalausweis kann nur in dem Bürgerbüro abgeholt werden, in dem er beantragt wurde!Unter dem unten aufgeführten Link "Statusabfrage beantragter Dokumente" haben Sie die Möglichkeit, sich über den Bearbeitungsstand des von Ihnen beantragten Dokumentes zu informieren.Verlust des PersonalausweisesBei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild und das Stammbuch bzw. Geburtsurkunde mit. Sollten Sie kein Dokument besitzen, welches Sie ausweist, bringen Sie bitte eine Person (Eltern oder Geschwister) mit, die Ihre Identität bestätigt. Diese Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Liegt eine Diebstahlanzeige der Polizei vor, ist diese mit vorzulegen.Aus Gründen der Übersichtlichkeit können hier nicht alle Umstände berücksichtigt werden. Sollten Sie im Hinblick auf ihre persönliche Situation noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.

    Online-Dienst

    Personalausweis beantragen

    ID: L100002_121758088

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro: Standort Stadtmitte | Bürgerbüro Stadtmitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 82-84

    46535 Dinslaken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02064-66-556

    E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro: Standort Hiesfeld | Bürgerbüro Hiesfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnplatz 1

    46539 Dinslaken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02064-66556

    E-Mail: buergerbuero@dinslaken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    bisheriger Personalausweisein aktuelles biometrisches Passbildggf. Geburtsurkunde/Heiratsurkunde (wenn diese bisher nicht vorgelegt wurde)Die Gültigkeitsdauer für den Personalausweis ist vom Lebensalter abhängig:- unter 24 Jahren ist der Personalausweis sechs Jahre gültig- ab 24 Jahren ist der Personalausweis zehn Jahre gültig

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Wartezeit beträgt circa 4 Wochen bis zur Ausstellung des Personalausweises. Ein vorläufiger Personalausweis kann sofort ausgestellt werden.Hat der Kunde den PIN-Brief aus Berlin erhalten, kann der Ausweis 2-3 Tage später im jeweiligen Bürgerbüro abgeholt werden. Hat der Kunde 4 Wochen nach Beantragung keinen Brief aus der Bundesdruckerei erhalten, ist eine Vorsprache im Bürgerbüro notwendig.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Dinslaken: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: antragstellende Person ab 24 Jahren: 37 Euro antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro Vorläufiger Personalausweis 10 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beantragung, Personaldokument, Perso, Ausweis beantragen, Ausweis, PA, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Neuer PA, Identitätsdokument, Identitätsnachweis, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis, Passbild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English