Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.Die persönliche Vorsprache (auch von Kindern) ist zwingend erforderlich bei der Antragstellung.Bei Beantragung für Minderjährige vor Vollendung des 16. Lebensjahres bedarf es bei gemeinsamen Sorgerecht der Beantragung beider Elternteile. Bei Beantragung sollen beide Elternteile persönlich vorsprechen. Alternativ ist die Vorsprache eines Elternteils ausreichend, wenn die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und ein amtliches Ausweisdokument des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt wird. Das alleinige Sorgerecht muss ggfls. nachgewiesen werden.Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wennEintragungen unrichtig werden oderdas Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig. Dieser sollte im Zusammenhang mit einem der o.a. Personalausweise beantragt werden.Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. eID-FunktionBiometriefunktionIm Inneren des Ausweises ist ein kontaktlos lesbarer Chip untergebracht, mit dem die neuen elektronischen Funktionen realisiert werden. Auf dem Chip wird das Lichtbild gespeichert sowie die Fingerabdrücke. Außerdem werden die persönlichen Daten wie z.B. Name und Anschrift gespeichert.eID-Funktion/OnlineausweisfunktionDer e-BPA verfügt über eine grundsätzlich eingeschaltete Online-Ausweisfunktion . Hiermit erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Identität in der Online-Welt mit dem Ausweis nachzuweisen, um Online-Geschäfte abzuwickeln. Die Sicherheit dafür, dass Dienstanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung keinen Datenmissbrauch betreiben, bieten so genannte Berechtigungszertifikate, die Unternehmen beim Bundesverwaltungsamt beantragen müssen.Die eID-Funktion ermöglicht es, sowohl im e-Business als auch im e-Government aktiv zu werden:E-Business bedeutet die Möglichkeit, im Internet Rechtsgeschäfte abzuschließenE-Government vereinfacht die Kommunikation zwischen den Bürgern und den Behörden.Für die Nutzung der eID-Funktion ist ein Kartenlesegerät notwendig (oder ein NFC-fähiges Gerät, z. B. Handy), sowie eine Software, die vom Bundesministerium des Inneren zur Verfügung gestellt wird.Qualifizierte elektronische SignaturDie qualifizierte elektronische Signatur (QES) dient dazu, Dokumente elektronisch und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Diese kann von sogenannten Trust-Centern erworben werden.Nähere Informationen finden Sie hier:https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/8_unterschriftsfunktion/unterschriftsfunktion-liste.html;jsessionid=1154B0038443175930E9EF074A7C8F8D.live891SicherheitZwischen Beantragung und Abholung des elektronischen Personalausweises erhalten Bürgerinnen und Bürger von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief. Dieser Brief enthält die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Die PIN ist eine Zahlenkombination, die abgefragt wird, sobald der Bürger den Ausweis online nutzt. Die PUK ist eine zehnstellige Zahlenkombination, welche zur Aufhebung der Blockierung dient, wenn der Bürger die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben hat. Sollte der Personalausweis gestohlen werden oder anderweitig abhanden kommen, dient das Sperrkennwort dazu, die Online-Funktion zu sperren und somit einen Missbrauch der Onlineausweisfunktion zu verhindern. Diese Sperrung kann rund um die Uhr per Telefon (+49 116 116) vorgenommen werden. Der Verlust des Ausweises muss zusätzlich der Personalausweisbehörde angezeigt werden.

    Online-Dienst

    Personalausweis beantragen

    ID: L100002_121769682

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Biometrisches Lichtbild, Ggf. Geburtsurkunde, Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden, Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, Nachweis der aktuellen Namensführung(z.B. Heiratsurkunde, Erklärung Wiederannahme Geburtsname)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland gemeldet sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einen Personalausweis beantragen Sie im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite. Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Nach Erhalt des PIN-Briefes warten Sie bitte ca. 2 Werktage ab, dann können Sie Ihren neuen Ausweis ohne Termin abholen bringen Sie dazu Ihren alten Ausweis oder vorläufigen Ausweis mit. wenn Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben sollten, müssen Sie den neuen Ausweis persönlich abholen, eine bevollmächtigte Person kann dies dann nicht für Sie erledigen. Sie müssen dann vor Ort eine neue PIN -Nummer vergeben. Dies ist kostenlos. Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Personalausweis gespeichert. Daher werden Ihnen bei der Antragstellung Fingerabdrücke in Form des flachen Abdrucks des linken und des rechten Zeigefingers abgenommen. Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers abgenommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, unmöglich ist.

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültigkeit: 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr 10 Jahre für Personen über 24 Jahre vorläufiger Ausweis: 3 Monate

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein Monat (ca. 3 Wochen kann es bis zur Lieferung von der Bundesdruckerei dauern)Ein Tag (der vorläufige Ausweis kann in der Regel am selben Tag ausgestellt werden)

    Kosten

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis ab 24 Jahren: 37,00€ Zahlungsziel: bei BeantragungPersonalausweis unter 24 Jahren: 22,80€ Zahlungsziel: bei Beantragungvorläufiger Personalausweis: 10,00€ Zahlungsziel: bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Hinweise für Goch: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn die Antragstellende Person unter 16 Jahre alt ist, wird die Vorlage einer schriftlichen Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English