Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Biometrietaugliches Lichtbild: Es ist möglich, in den Bürgerämtern Gildehof, Altenessen, Borbeck und Steele Fotos digital vor Ort zu erfassen (Nutzungsentgelt: 3 €). Endgültiger Personalausweis: Zusätzlich zu den sichtbaren persönlichen Daten und dem Bild ist in den neuen Ausweis ein Chip integriert, der die persönlichen Daten, das Bild, und auch zwei Fingerabdrücke enthält. Im Jahr 2010 wurde der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt, der eine digitale Speicherung des Lichtbildes und gegebenenfalls von Fingerabdrücken sowie die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) ermöglicht. Zudem ist er für die Nutzung einer elektronischen Signatur, also einer digitalen Unterschrift, vorbereitet. Seit 15.07.2017 wird jeder neue Personalausweis standardmäßig ab 16 Jahren mit einer einsatzbereiten Online-Ausweisfunktion ausgegeben. Personalausweise, die vor dem 17.07.2017 mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion ausgegeben wurden können nachträglich im Bürgeramt gebührenfrei wieder eingeschaltet werden. Details zum neuen Personalausweis und insbesondere zu den Online-Funktionen finden Sie im Personalausweisportal. Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre; bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre. Das Lichtbild für den Personalausweis muss frontal aufgenommen werden. Bitte überprüfen Sie ein vorhandenes Lichtbild anhand der Fotomustertafel im Personalausweisportal oder weisen den Fotografen auf das Erfordernis eines entsprechenden Lichtbildes hin. Lichtbilder sollten nicht älter als 3 Monate sein, Lichtbilder die älter als 6 Monate sind werden generell zurückgewiesen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht grundsätzlich eine Personalausweispflicht. Bei Beantragung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Einverständnis aller Sorgeberechtigten erforderlich. Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. PIN-Nummer vergessen oder verloren? Zu oft falsch eingegeben? Im Bürgeramt Gildehof können Sie während der Öffnungszeiten ohne Termin eine neue PIN-Nummer setzen lassen. In den anderen Bürgerämtern ist hierfür ein Termin notwendig. Buchen Sie diesen bitte unter Sonstiges in der Rubrik "Bescheinigungen, Führungszeugnis und Sonstiges". Befreiung Personalausweispflicht: Auf Antrag können unter anderem dauerhaft mobilitätseingeschränkte Personen von der Ausweispflicht befreit werden. Vorläufiger Personalausweis: Falls dringend notwendig, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit bis zu 3 Monaten ausgestellt werden. Zur Beantragung wird ebenfalls ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt. Die Gebühr beträgt 10 Euro, die Ausstellung erfolgt sofort. Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Namensänderung durch anstehende Eheschließung: Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden. Bei der Antragstellung, die frühestens 7 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen sollte, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen. Wichtiger Hinweis: Für die Beantragung ist ein Onlinetermin erforderlich, den Sie unter www.essen.de/meintermin buchen können. Es besteht die Möglichkeit einer Lieferung der Dokumente nach Hause, bitte fragen Sie beim Sachbearbeiter hierzu nach. Im Bürgeramt Gildehof beantragte Ausweise können ohne Termin während der Öffnungszeiten abgeholt werden. In den Bürgerämtern Altenessen, Borbeck, Steele, Kupferdreh und Kettwig kann der beantragte Ausweis nur mit Termin abgeholt werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Wahl Ihres Bürgeramtes.

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_122919843

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Kettwig

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Fiedler-Platz 1

    45219 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8833287

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 88-33218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Altenessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Altenessener Straße 196

    45326 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833258

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Kupferdreh

    Adresse

    Hausanschrift

    Kupferdreher Str. 86

    45257 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833283

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Steele

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8833278

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Borbeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Heinrich-Straße 1

    45355 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8833248

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt Gildehof

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33222

    Fax: +49 201 8833218

    E-Mail: buergeramt@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Alter Personalausweis Bei Verlust des alten Personalausweises: Reisepass, alternativ sämtliche Ihre Identität belegbaren Dokumente (Führerschein etc.) bei erstmaliger Beantragung des Personalausweises: Ein Kinderreisepass oder Kinderausweis. Ist ein Kinderreisepass oder Kinderausweis nicht mehr vorhanden, ist die Vorsprache eines Elternteiles / Sorgeberechtigten zur Identitätsfeststellung erforderlich Falls notwendig, Vollmacht / Einverständniserklärung bei unter 16-Jährigen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    §§ 1 ff. Personalausweisgesetz

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Endgültiger Personalausweis: 3-4 Wochen Vorläufiger Personalausweis: Sofort

    Kosten

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Beantragung, Personaldokument, Perso, Ausweis beantragen, Ausweis, PA, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Neuer PA, Identitätsdokument, Identitätsnachweis, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis, Passbild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English