Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Adresse auf Personalausweis ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

    Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wo muss ich meinen Personalausweis beantragen? Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist am Ort der Hauptwohnung persönlich zu stellen. Eine telefonische oder digitale Beantragung ist nicht möglich. Wer benötigt einen Personalausweis, wer einen Reisepass? Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterliegen der Personalausweispflicht. Für den Aufenthalt in Deutschland und in der Europäischen Union genügt ein Personalausweis. eID-Karten für Bürger*innen der Europäischen Union Unionsbürgerinnen und -bürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können seit dem 01.01.2021 eID-Karten beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion für sich verfügbar machen. Die eID-Karte kann ab dem 16. Lebensjahr beantragt werden und ist 10 Jahre gültig.

    Online-Dienst

    Personalausweise

    ID: L100002_122883914

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro der Stadt Espelkamp befindet sich im Foyer des Rathauses und ist barrierefrei erreichbar. Durch längere Öffnungszeiten sowie ein breit gefächertes Aufgabenspektrum sind für eine Vielzahl von Anliegen lange Wege durch die fünf Stockwerke des Rathauses entbehrlich. Termine im Bürgerbüro sowie im Standesamt können Sie online hier buchen. Für diese Dienstleistungen ist eine Terminvereinbarung nicht erforderlich: Abholung bereits ausgestellter Pässe, Ausweise und Führerscheine Beantragung von Führungszeugnissen Beantragung von Auszügen aus dem Gewerbezentralregister Ausgabe von Meldebescheinigungen Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • aktuelle Meldebestätigung

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorzulegen sind: das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass) ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung Geburtsurkunde bei Jugendlichen unter 16 Jahren (für Personalausweis): die Zustimmung beider Elternteile

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist gültig.
    • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

    • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder 
    • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
      • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
      • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.  

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist, unabhängig vom Alter, erforderlich! Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) bei der Antragstellung anwesend sein und die Zustimmung des anderen Elternteil vorlegen. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können den Personalausweis alleine beantragen. Die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters oder Vormundes ist dann nicht mehr erforderlich. Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

    Fristen

    Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweispapiere wie Personalausweise und Reisepässe werden durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Ab dem Tag der Antragstellung im Bürgerbüro müssen Sie mit einer Ausstellungsdauer von ca. 3 bis 4 Wochen rechnen. ACHTUNG: Gegenwärtig (Sommer 2024) kommt es zu erheblich längeren Lieferzeiten durch die Bundesdruckerei! Ab der Beantragung ist derzeit mit sechs bis acht Wochen zu rechnen, bis beantragte Ausweisdokumente abgeholt werden können. Kontrollieren Sie vor geplanten Fernreisen bitte immer die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente. Reisepässe sollten mindestens zwei bis drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte mithilfe des Kontaktformulars oder telefonisch an das Bürgerbüro.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Er wird daher auch von vielen Staaten, insbesondere im Schengen-Raum, als Reisedokument für die Einreise oder den Transit anerkannt. Welche Staaten die Einreise oder den Transit mit einem Personalausweis ermöglichen, ist anhand der Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes ersichtlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Wohnsitz, Wegzug ins Ausland, Neue Anschrift, Neue Adresse, Adressaufkleber, Wohnanschrift, Ummeldung, Umzug, Personalausweis, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English