Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Adresse auf Personalausweis ändern lassen

    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen und im Chip ändern lassen. Dafür wird ein Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

    Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde anmelden, abmelden oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen, erhalten Sie unentgeltlich von dort hierüber eine amtliche Meldebestätigung. Später ausgestellte Meldebescheinigungen sind gebührenpflichtig. Meldebescheinigungen (früher auf Aufenthaltsbescheinigung genannt) werden u.a. benötigt zur Vorlage bei Arbeitsämtern Rentenversicherungsträger oder Wohnungsämtern etc. Folgende Angaben, sofern jeweils vorhanden, werden bescheinigt: Name Namenszusatz Geburtstname Geburtsnamenzusatz Vorname Geburtsdatum/Ort Staatsangehörigkeit Religion Familienstand letzte Anschrift Gebührenfrei sind Bescheinigungen für: Rentenangelegenheiten Lastenausgleichs- und Wiedergutmachungsangelegenheiten Beantragung von Kindergeld Studienanfänger bei der Anmeldung zum Studienplatz Bürger mit geringem Einkommen (Sozialhilfeempfänger) Beantragung von Wohngeld Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines Erlangung der Zinsbescheinigung durch das Amt für Wohnungswesen Eintragung eines Kinderfreibetrages beim Finanzamt Vorlage beim Arbeitsamt

    Online-Dienst

    Adresse auf Personalausweis ändern lassen

    ID: L100002_121712001

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstraße 38

    41379 Brüggen

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 12:30, 13:30 - 16:00Dienstag: 07:30 - 12:30Mittwoch: 07:30 - 12:30, 13:30 - 16:00Donnerstag: 07:30 - 12:30, 13:30 - 18:00Freitag: 07:30 - 12:30

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 (0)2163 5701-200

    E-Mail: buergerservice@brueggen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis
    • aktuelle Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist gültig.
    • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    gültiger Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Adressänderung persönlich beantragen:

    • Sie nutzen die digitale Leistung der elektronischen Wohnsitzanmeldung oder 
    • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
      • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
      • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.

    Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.  

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können eine (erweiterte) Meldebescheinigung persönlich vor Ort beim Bürgerservice der Burggemeinde Brüggen beantragen. Sie können die Meldebescheinigung eigenständig beim Bürgerservice beantragen oder auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person beauftragen, die für Sie die Meldebescheinigung beim Bürgerservice vor Ort beantragt. Nutzen Sie dazu das unten beigefügte Formular. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und zur persönlichen Vorsprache beim Bürgerservice mitbringen. Alternativ steht Ihnen für die Beantragung einer (erweiterten) Meldebescheinigung der unten angeführte Antragsassistent zur Verfügung. Dafür müssen Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion ausweisen. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion, Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Karte und die zugehörige PIN, die installierte AusweisApp2 sowie ein USB-Kartenleser, NFC-fähiges Smartphone oder -Tablet. Informationen zur Online-Ausweisfunktion und Verwendung der AusweisApp2 finden Sie auf der Internetseite zur AusweisApp.

    Fristen

    Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis unverzüglich nach Umzug ändern lassen. 

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise für Brüggen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Einfache und erweiterte Meldebescheinigung: 9,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) am 23.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Wohnsitz, Wegzug ins Ausland, Neue Anschrift, Neue Adresse, Adressaufkleber, Wohnanschrift, Ummeldung, Umzug, Personalausweis, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English