Personalausweis Änderung

    Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Beschreibung

    Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.

    Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Das heißt, Sie müssen mehr für Ihren neuen Personalausweis zahlen.

    Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Bürgeramt am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.

    Hinweise für Geseke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn man sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen kann. Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden. Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Im Chip Ihres Personalausweises wird Ihr Lichtbild gespeichert. Seit 01. August 2021 ist auch die Abgabe der Fingerabdrücke im Personalausweis verpflichtend. Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel Polizeivollzugbehörden, Zollverwaltung, Steuerfahndungsstellen der Länder und Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden. Wie Sie die Onlineausweisfunktion nutzen können erfahren Sie hier (https://www.ausweisapp.bund.de/hilfe-und-support/videotutorials/) Der Personalausweis auf einen Blick:ScheckkartenformatChip im AusweisAusweisfunktion für den Einsatz im Internet und an AutomatenMehr Kontrolle über die eigenen DatenSchutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige FingerabdrückeFür die Ausstellung von Personalausweisen sind erforderlich: 1 biometrisches Lichtbild (Passbilder können auch am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr von 8€ zur digitalen Nutzung für den Ausweis angefertigt werden).Geburts-/Heiratsurkunde, Familienstammbuchalter Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweisbei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärungbei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Einverständniserklärung beider Eltern erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegenSollte sofort ein Ausweis benötigt werden, kann ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Personalausweise

    ID: L100002_122947136

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachstraße 4

    59590 Geseke

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
    • biometrietaugliches Passbild

    Formulare

    Hinweise für Geseke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweis / Pass - Vollmacht zur Abholung eines Ausweises / Passes oder sonstiger Unterlagen Ausweis / Pass / Reisedokumente - Verlustanzeige Ausweis - neue PIN für Personalausweis bestellen Ausweis / Pass - Einverständniserklärung der Eltern für die Ausstellung / Beantragung / Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises, Kinderreisepasses Ausweis: Einverständniserklärung der Eltern Ausweis: Formular Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises/Reisepasses

    Voraussetzungen

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

    Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

    • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
      • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
      • bei Wegzug ins Ausland,
    • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
      • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

    Fristen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.

    Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Anschriftsänderung: gebührenfrei

    Hinweise für Geseke: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gültigkeit und Gebühren Ausstellungsgebührbei Personen bis einschließlich 23 Jahren22,80 €bei Personen ab 24 Jahren37,00 €Vorläufiger Personalausweis10,00 € Gültigkeitsdauerbei Personen bis einschließlich 23 Jahren6 Jahrebei Personen ab 24 Jahren10 JahreVorläufiger Personalausweis3 Monate

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Perso, Identitätsdokument, Personalausweis Änderung, Lichtbildausweis, Personalausweis, Perso ändern, Ausweis ändern, ePA, Identitätsnachweis, PA, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English