Personalausweis Änderung

    Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Beschreibung

    Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.

    Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Das heißt, Sie müssen mehr für Ihren neuen Personalausweis zahlen.

    Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Bürgeramt am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind. In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden; dieser ist dann in der Regel drei Monate gültig. Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.

    Online-Dienst

    Personalausweis beantragen (auch vorläufig)

    ID: L100002_123657520

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
    • biometrietaugliches Passbild

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    das bisherige Ausweisdokument (falls vorhanden - andernfalls Reisepass (auch abgelaufen) oder Führerschein und eine standesamtliche Urkunde) bei Eheschließung oder Einbürgerung die Heiratsurkunde inkl. Namensänderung bzw. die Einbürgerungsurkunde vor Vollendung des 16. Lebensjahres der Kinderreisepass, ggfs. der Reisepass oder die Geburts-/Abstammungsurkunde aktuelles biometrisches Lichtbild (Anforderungen: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei) bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit umfassen, die Bestellung zum Betreuer/in bzw. den Gerichtsbeschluss zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung für Personen unter 16 Jahren: vor Vollendung des 16. Lebensjahres genügt es, wenn ein Elternteil persönlich mit anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht vorlegt wird.

    Voraussetzungen

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetz (PAuswG) https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/index.html

    Verfahrensablauf

    Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

    Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

    • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
      • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
      • bei Wegzug ins Ausland,
    • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
      • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

    Fristen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.

    Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 3 Wochen vorläufiger Personalausweis: sofort

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Anschriftsänderung: gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Perso, Identitätsdokument, Personalausweis Änderung, Lichtbildausweis, Personalausweis, Perso ändern, Ausweis ändern, ePA, Identitätsnachweis, PA, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English