Personalausweis Änderung

    Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Beschreibung

    Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.

    Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Das heißt, Sie müssen mehr für Ihren neuen Personalausweis zahlen.

    Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Bürgeramt am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das persönliche Erscheinen des Antragstellers/der Antragstellerin ist aufgrund der notwendigen Unterschrift und der Aufnahme der Fingerabdrücke notwendig. Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters bei Antragstellung erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter, Vormund) muss bei der Antragstellung anwesend sein. Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.In dringenden Einzelfällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden; dieser ist in der Regel drei Monate gültig. Ihren neuen Personalausweis erhalten Sie automatisch mit der Online-Ausweisfunktion. Mit der Online-Ausweisfunktion weisen Sie sich sicher im Internet oder an Automaten aus. Sie erledigen Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Seit dem 02.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke im Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises verpflichtend.Bei Fragen rund um den Ausweis beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

    Online-Dienst

    Personalausweis (auch vorläufig)

    ID: L100002_121874400

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist Ihre Anlaufstelle für unsere Dienstleistungen: Ob Reisepass, Bewohnerparkausweis oder Führungszeugnis, wir helfen Ihnen gerne weiter. Am besten vereinbaren Sie vorab einen Termin: Online Terminvereinbarung.Das Standesamt hat abweichende Öffnungszeiten:Mo - Fr: 08:30 Uhr - 12:00 UhrDi: 14:00 Uhr - 16:00 UhrDo: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Der Bereich Abgaben hat abweichende Öffnungszeiten: Mo: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Di: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Mi: 08:00 Uhr - 12:00 UhrDo: 08:00 Uhr - 17:00 Uhr Fr: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Im Übrigen finden Sie die Öffnungszeiten des Bürgerbüros unter Servicezeiten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
    • biometrietaugliches Passbild

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, 35 mm breit und 45 mm hoch. Den alten Personalausweis Bei Verlust oder Diebstahl bitte die Geburtsurkunde / das Familienstammbuch mitbringen Ggf. den Kinderpass in Verbindung mit der Geburtsurkunde / dem Familienstammbuch Bei Personen unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. der Sorgeberechtigten. Bei Personen unter 16 Jahren muss mindestens ein Elternteil bei der Antragsstellung anwesend sein.

    Voraussetzungen

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausweispflicht: § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) Ausstellung: § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG) Gültigkeitsdauer: § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) vorläufiger Personalausweis: § 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

    Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

    • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
      • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
      • bei Wegzug ins Ausland,
    • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
      • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

    Fristen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.

    Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    ca. 3-4 Wochen

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Anschriftsänderung: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lemgo: Inhalte der zuständigen Stelle

    Verlust/ Diebstahl: Sperrung des Ausweises über die Hotline 116 116 oder direkt im Bürgerbüro ggf. eine Anzeige bei der Polizei bei Diebstahl, ansonsten im Bürgerbüro Anzeige über Verlust vor Neubeantragung bitte 3-4 Wochen warten Ausweise, die als gestohlen oder Verlust gemeldet worden sind, müssen bei Wiederauffinden unverzüglich - auch bei abgelaufener Gültigkeit - im Bürgerbüro wieder abgegeben werden Namensänderung: bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließung) muss ein neuer Ausweis beantragt werden

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Perso, Identitätsdokument, Personalausweis Änderung, Lichtbildausweis, Personalausweis, Perso ändern, Ausweis ändern, ePA, Identitätsnachweis, PA, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English