Personalausweis Änderung

    Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Beschreibung

    Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.

    Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Das heißt, Sie müssen mehr für Ihren neuen Personalausweis zahlen.

    Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Bürgeramt am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichem Gründen leider nicht möglich.Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über die "Online-Terminvergabe".Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen). Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jede*n deutsche*n Staatsangehörige*n eine Ausweispflicht, die nur durch den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfüllt werden kann. Der Personalausweis kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Ermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine erhöhte Gebühr zu entrichten ist. Allgemeine Hinweise: Fingerabdrücke sind ab dem 02.08.2021 PFLICHT! Wenn der Ausweis kurzfristig benötigt wird, kann zusätzlich zum normalen Personalausweis ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden. Er ist drei Monate gültig. Online-Ausweisfunktion: Bevor Sie die Online-Funktion des Personalausweises nutzen können, muss der vorläufige 5-stellige PIN durch einen 6-stelligen PIN Ihrer Wahl ersetzt werden.Dies können Sie bei der Abholung des Ausweises (erstmalig gebührenfrei) bzw. am PC, Tablet oder Smartphone mithilfe eines geeigneten Lesegeräts vornehmen. Wenn Sie den Online-Ausweis nutzen möchten, ihn aber erst noch aktivieren müssen, können Sie das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen.

    Online-Dienst

    Personalausweis Ausstellung und Änderung

    ID: L100002_123703627

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    E-Mail: meldeamt@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
    • biometrietaugliches Passbild

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mit gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten den Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads) Personenstandsurkunde Geburtsurkunde (wenn Sie ledig sind) oder Heiratsurkunde und falls vorhanden ein Namensänderungsnachweis (wenn Sie verheiratet oder geschieden sind) bei unter 16-jährigen ist die schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein gegebenenfalls ein Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (z.B. Vertriebenenausweis und Registrierschein oder Einbürgerungsurkunde, nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro) Anforderungen an das Lichtbild: schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimetern im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads).

    Voraussetzungen

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Ausstellung eines Personalausweises § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG) Gültigkeitsdauer § 6 Personalausweisgesetz (PAuswG) Gebühren § 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

    Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

    • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
      • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
      • bei Wegzug ins Ausland,
    • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
      • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Beantragung ihres Personalausweises dauert es ca. 3-6 Wochen bis dieser bei Ihrer Meldebehörde ankommt. Anschließend können Sie Ihren neues Ausweis im Bürgerbüro der Stadt Spenge abholen.

    Fristen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.

    Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Anschriftsänderung: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweis verloren / Personalausweis wiedergefunden Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen, wegen möglichen Missbrauchs, so schnell wie möglich persönlich im Bürgerbüro angezeigt werden. Bei Minderjährigen muss dies durch den/die Sorgeberechtigte/n geschehen. Braille-Aufkleber: Die Einführung dieser Braille-Aufkleber soll Menschen mit einer starken Sehbeeinträchtigung künftig die Unterscheidung von Personalausweisen, eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) oder eID-Karten (Personalausweis mit Online Ausweisfunktion) von anderen Karten, z.B. im Portemonnaie, erleichtern. Auf Antrag wird durch die zuständige Behörde ein solcher Braille-Aufkleber auf das Dokument aufgebracht. Dies kann entweder sofort bei Ausgabe des Dokuments oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Perso, Identitätsdokument, Personalausweis Änderung, Lichtbildausweis, Personalausweis, Perso ändern, Ausweis ändern, ePA, Identitätsnachweis, PA, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English