Personalausweis Änderung

    Personalausweis auf den neuesten Stand bringen lassen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Beschreibung

    Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.

    Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Das heißt, Sie müssen mehr für Ihren neuen Personalausweis zahlen.

    Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Bürgeramt am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweise können im hiesigen Bürgerbüro nur ausgestellt werden, wenn Ihr Hauptwohnsitz in der Stadt Monschau liegt. Sollten Sie im Ausland wohnen und den Personalausweis hier ausstellen lassen möchten, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung. Das persönliche Erscheinen ist in jedem Fall erforderlich. Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis / Reisepass nicht in Monschau ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Besitzpflicht:Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz eines Bundespersonalausweises sein. Dies gilt nicht, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.Auf Wunsch können Sorgeberechtigte für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen.Bei der Beantragung ist die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich (gilt auch für Minderjährige).Entsprechende Informationen, in welche Länder die Einreise nur mit dem Bundespersonalausweis möglich ist, finden Sie unter den Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes: Link Reisen ins Ausland Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber haben sich die Reisenden bei den Behörden des Zielstaates zu erkundigen oder über das auswärtige Amt unter: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweiseBesonderheiten integrierte Online-Ausweisfunktion Qualifizierte elektronische Signatur (nicht erhältlich bei der Passbehörde) Weitere Informationen finden Sie hier.Die Beantragung ist ausschließlich persönlich beim Einwohnermeldeamt Monschau möglich! Downloadbereich Zustimmungserklärung Anträge von Minderjährigen

    Online-Dienst

    Personalausweis

    ID: L100002_124518987

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
    • biometrietaugliches Passbild

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    aktuelles, biometrisches Lichtbild Einverständniserklärung bei Ausweisangelegenheiten von Personen unter 16 Jahren bisheriger Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Kinderreisepass..) Die bisherigen Dokumente werden erst bei Abholung der neuen Dokumente eingezogen oder entwertet.Sind die Personendaten im Melderegister unvollständig oder unrichtig, ist eventuell die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde erforderlich.Wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann den Antrag nur unter Vorlage der von den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter) ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung stellen. Die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht sind vorzulegen. Im Regelfall üben beide Elternteile (Sorgeberechtigte) die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben.

    Voraussetzungen

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personalausweisgesetze des Bundes und des Landes NRW

    Verfahrensablauf

    Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.

    Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an

    • die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
      • bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
      • bei Wegzug ins Ausland,
    • die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
      • bei Umzug in eine andere Gemeinde.

    Fristen

    Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.

    Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitung und Herstellung durch die Bundesdruckerei Berlin dauert ca. zwei bis drei Wochen. Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen (z. B. unverhoffter Antritt einer Reise, Personalausweis abgelaufen, verloren oder gestohlen), können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der drei Monate Gültigkeit hat, beantragen. Diesen erhalten Sie im Bürgerbüro sofort (gegen eine Gebühr von 10,00 €).

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Anschriftsänderung: gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Monschau: Inhalte der zuständigen Stelle

    Falls Sie Ihre PIN neu vergeben möchten, können Sie dies gerne hier tun: Link Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall zur Beantragung / Verlängerung einen Termin unter Online Terminvereinbarung Stadt Monschau

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 18.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Perso, Identitätsdokument, Personalausweis Änderung, Lichtbildausweis, Personalausweis, Perso ändern, Ausweis ändern, ePA, Identitätsnachweis, PA, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English