Förderung schwer zu erreichender junger Menschen Bewilligung

    Förderung junger Menschen in schwierigen Lebenslagen

    Sie wollen als zertifizierter Bildungsträger junge Menschen in schwierigen Lebenslagen individuell unterstützen? Dafür können Sie Förderungen vom Jobcenter erhalten.

    Beschreibung

    Die Zielgruppe einer Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen sind Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme nicht oder zeitweise nicht erreicht werden. Diese jungen Menschen sind sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt und deswegen nicht in der Lage, einen Arbeits-oder Ausbildungsplatz zu finden oder Sozialleistungen der Grundsicherung zu beantragen.

    Im Rahmen der Förderung können Sie diese jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen, indem Sie ihnen eine zusätzliche Begleitmöglichkeit geben, Bildungsprozesse initiieren und Ihnen helfen, Leistungen der Grundsicherung kennenzulernen und zu beantragen.

    Die individuellen Problemlagen der jungen Menschen und deren Ursachen sind sehr vielschichtig. 

    Beispiele können sein:

    • fehlender Schulabschluss
    • kein Arbeits-/Ausbildungsplatz
    • Defizite hinsichtlich Sozialkompetenz, Motivation, Belastbarkeit und Schlüsselqualifikationen
    • (drohende) Wohnungslosigkeit
    • familiäre Konflikte
    • schwierige biografische Verläufe (Aufwachsen in Pflegefamilie/Wohngruppe oder in Familien mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit)
    • finanzielle Probleme/Schulden
    • gesundheitliche- oder Suchtprobleme 

    Um diese jungen Menschen erreichen zu können, müssen auch mögliche Unterstützungsleistungen individuell ausgerichtet sein, um beispielsweise:
    die finanzielle Situation zu stabilisieren

    • bei der Antragstellung für Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, zu unterstützen
    • bei der Wohnungssuche beziehungsweise Stabilisierung der Wohnsituation zu unterstützen
    • bei Behördengängen zu begleiten
    • an therapeutische Behandlungen heranzuführen
    • beim Aufbau sozialer Netzwerke zu helfen
    • die Entwicklung von Arbeits- und Sozialverhalten oder Lern- und Bildungsbereitschaft zu unterstützen
    • auf das Nachholen von Schulabschlüssen sowie Arbeits- oder Ausbildungsplatzaufnahme vorzubereiten.

    Grundsätzlich werden Angebote dieser Art vorrangig durch andere Sozialleistungsträger (zum Beispiel die Jugendhilfe) erbracht. Als zertifizierter Bildungsträger können Sie deswegen nur eine Förderung erhalten, soweit gleichartige Angebote dieser vorrangigen Sozialleistungsträger vor Ort nicht existieren und auch nicht vorrangig erbracht werden müssen.

    Die Förderung kann durch das Jobcenter öffentlich ausgeschrieben werden oder als Projektförderung nach Zuwendungsrecht erfolgen. Bei einer Projektförderung muss es sich um ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Projekt handeln, eine institutionelle Förderung ist nicht möglich.

    Es besteht für Sie kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie erwerbsfähig sind, d. h. dass Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, hilfebedürftig sind, d. h. dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder durch die Hilfe von Dritten bestreiten können, das 15. Lebensjahr vollendet und Ihre individuelle Altersgrenze (in der Regel das gesetzliche Renteneintrittsalter) noch nicht erreicht haben und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Für bestimmte Personengruppen (z. B. Studenten, Auszubildende, ausländische Staatsangehörige) bestehen Einschränkungen hinsichtlich eines möglichen Leistungsanspruchs. Nähere Informationen zur Gewährung des Bürgergeldes erhalten Sie bei dem Standort des Jobcenters in Espelkamp oder auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

    Online-Dienst

    Bürgergeld

    ID: L100002_122884967

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Zuständigkeit

    Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Ansprechpartner

    Amt proArbeit Jobcenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Trakehner Straße 8

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Fax: 0571 807-36500

    Telefon Festnetz: 05772 20043-0

    E-Mail: jc-ek@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    variiert bei Vergabemaßnahme und Projektförderung

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, hängt von Ihren Lebensumständen ab und ist daher höchst individuell. Um ein mehrfaches Nachfordern von Nachweisen zu vermeiden und die zügige Prüfung Ihres Leistungsanspruchs zu ermöglichen, ist ein Beratungsgespräch mit der Leistungssachbearbeitung am Standort Espelkamp anzuraten. Einen entsprechenden Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: keine Aussage möglich
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Damit Sie als Träger Leistungen zur Förderung schwer erreichbarer junger Menschen erbringen dürfen, müssen Sie nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zertifiziert sein.

    Damit Jugendliche die Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen können, müssen sie:

    • zwischen 15 und unter 25 Jahre alt sein, und
    • mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, und 
    • sie müssen grundsätzlich das Ziel haben, 
      • eine Ausbildung oder berufliche Qualifikation zu beginnen und abzuschließen oder
      • einen Arbeitsplatz zu finden oder
      • Sozialleistungen zu beantragen oder anzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Es gibt zwei Wege, um Mittel aus der Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen zu erhalten.

    1. Beschaffungsverfahren (öffentlicher Auftrag) 
      • Gehen Sie auf die Webseite des Bundesverwaltungsamtes oder auf die e-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums.
      • Nutzen Sie die Suche auf den Seiten, um passende Ausschreibungen zu finden.
      • Erstellen Sie ein Angebot auf Grundlage der Rahmenbedingungen, die die Ausschreibungsunterlagen vorgeben.
      • Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im Bewerbungsprozess.
    2. Projektförderung
      • Entwickeln Sie ein Konzept für Ihr Projekt. Legen Sie hier auch dar, in welcher Höhe Eigenmittel und gegebenenfalls kommunale Landesmittel in die Finanzierung einfließen.
      • Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jobcenter, wie Sie eine Projektförderung beantragen können.
      • Stellen Sie dann einen Antrag auf finanzielle Zuwendung.
      • Alle weiteren Schritte erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson im zuständigen Jobcenter.

    Fristen

    Bei Ausschreibungen müssen Sie die Angebotsfrist beachten.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    • Beschaffungsverfahren: Hier können Sie die Fristen in der Ausschreibung ersehen. Der Zuschlag erfolgt etwa 2 Monate nach Ende der Angebotsfrist.
    • Projektförderung: Sollten Sie Interesse an der Förderung eines konkreten Projekts haben, setzen Sie sich mit Ihrem örtlichen Jobcenter in Verbindung. Dort kann man Ihnen auch sagen, welche Vorlaufzeit Sie einplanen sollten.

    Kosten

    Bei der Projektförderung sind Sie als Projektträger dazu verpflichtet, Eigenmittel in das Projekt einzubringen.

    Für die Teilnehmenden fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit dem 1. Januar 2018 erbringt der Kreis Minden-Lübbecke alle Leistungen nach dem SGB II in alleiniger Verantwortung. Die Leistungsbearbeitung erfolgt für Bürgerinnen und Bürger aus Espelkamp sowie aus Rahden und Stemwede seitdem am Standort Espelkamp.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 10.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sozialhilfe, Jobsuche, Förderung, Stellenangebote, Wohnungssuche, Jobcenter, Jugendhilfe, arbeitslos, NEETs, Jugendliche, Grundsicherung, Übergang Schule - Beruf, Jugendberufsagenturen, ALG II, Arbeitslosenhilfe, Hartz IV, Ausbildungsplatzsuche, Jugendsozialarbeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English