Arbeitsgelegenheiten Zuweisung

    Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen

    Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden.

    Beschreibung

    Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, unter Umständen gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit haben Sie als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld die Möglichkeit eine Tätigkeit auszuüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.

    Die zu verrichtenden Tätigkeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen.

    Eine Arbeitsgelegenheit kommt nur in Betracht, wenn Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht mit anderen Leistungen erreicht werden kann. Eine Arbeitsgelegenheit dauert im Regelfall bis zu 24 Monate. Sie kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.

    Arbeitsgelegenheiten werden von einem geeigneten Maßnahmeträger durchgeführt. Dies kann zum Beispiel ein Bildungsträger, ein karitatives und gemeinwohlorientiertes Unternehmen, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein.

    Die Arbeitszeit wird im Einzelfall vom Jobcenter festgelegt.

    Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jobcenter weist Ihnen eine Arbeitsgelegenheit zu. Sie bekommen zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung, beispielsweise für zusätzlich entstehende Fahrkosten oder für Arbeitskleidung. Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung bemisst sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die aufgrund der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit anfallen. Die Mehraufwandsentschädigung erhalten Sie nur für Stunden, in denen Sie tatsächlich Tätigkeiten verrichtet haben, also nicht für Krankheitszeiten, Urlaubstage, Wochenenden und Feiertage.

    Über Ihren Maßnahmeträger sind Sie unfallversichert.

    Wenn Sie von Ihrem Maßnahmeträger Sachleistungen aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel eine Monatsfahrkarte für Bus und Bahn erhalten, wird Ihre Mehraufwandsentschädigung entsprechend reduziert. Bekommen Sie vom Maßnahmeträger zusätzliche Geldleistungen, werden diese wie Einkommen berücksichtigt und mit Ihrem Bürgergeld verrechnet.

    Ihrem Maßnahmeträger werden die für die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten erforderlichen Kosten erstattet.

    Die Entscheidung über eine Arbeitsgelegenheit liegt im Ermessen Ihres Jobcenters. Einen Rechtsanspruch auf diese Förderung haben Sie nicht.

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn Sie erwerbsfähig sind, d. h. dass Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, hilfebedürftig sind, d. h. dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder durch die Hilfe von Dritten bestreiten können, das 15. Lebensjahr vollendet und Ihre individuelle Altersgrenze (in der Regel das gesetzliche Renteneintrittsalter) noch nicht erreicht haben und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Für bestimmte Personengruppen (z. B. Studenten, Auszubildende, ausländische Staatsangehörige) bestehen Einschränkungen hinsichtlich eines möglichen Leistungsanspruchs. Nähere Informationen zur Gewährung des Bürgergeldes erhalten Sie bei dem Standort des Jobcenters in Espelkamp oder auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke.

    Online-Dienst

    Bürgergeld

    ID: L100002_122879988

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Zuständigkeit

    Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Ansprechpartner

    Amt proArbeit Jobcenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Trakehner Straße 8

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Fax: 0571 807-36500

    Telefon Festnetz: 05772 20043-0

    E-Mail: jc-ek@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beifügen müssen, hängt von Ihren Lebensumständen ab und ist daher höchst individuell. Um ein mehrfaches Nachfordern von Nachweisen zu vermeiden und die zügige Prüfung Ihres Leistungsanspruchs zu ermöglichen, ist ein Beratungsgespräch mit der Leistungssachbearbeitung am Standort Espelkamp anzuraten. Einen entsprechenden Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

    Voraussetzungen

    • Sie können einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, wenn
      • diese Leistung für Ihre Eingliederung in Arbeit erforderlich ist und für Sie zur Heranführung an den Arbeitsmarkt keine andere Leistung in Betracht kommt und
      • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen waren.
    • Die Arbeitsgelegenheit muss
      • zusätzlich sein, das bedeutet, dass die zu verrichtenden Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
      • im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
      • wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Zuweisung in die Arbeitsgelegenheit

    Verfahrensablauf

    Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.

    • Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt.
    • Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.
    • Die Rückmeldung zur Zuweisung kann auch online erfolgen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle

    Seit dem 1. Januar 2018 erbringt der Kreis Minden-Lübbecke alle Leistungen nach dem SGB II in alleiniger Verantwortung. Die Leistungsbearbeitung erfolgt für Bürgerinnen und Bürger aus Espelkamp sowie aus Rahden und Stemwede seitdem am Standort Espelkamp.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bürgergeld, Maßnahme, Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, Förderung, Ein-Euro-Job, Arbeitsmarkt, Arbeitsgelegenheit, Jobcenter, Eingliederung, Zusätzlichkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de