Arbeitsgelegenheiten Zuweisung

    Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen

    Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern möchten, können Sie vom Jobcenter in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden.

    Beschreibung

    Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, unter Umständen gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit haben Sie als Empfängerin oder Empfänger von Bürgergeld die Möglichkeit eine Tätigkeit auszuüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.

    Die zu verrichtenden Tätigkeiten müssen zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen.

    Eine Arbeitsgelegenheit kommt nur in Betracht, wenn Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht mit anderen Leistungen erreicht werden kann. Eine Arbeitsgelegenheit dauert im Regelfall bis zu 24 Monate. Sie kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.

    Arbeitsgelegenheiten werden von einem geeigneten Maßnahmeträger durchgeführt. Dies kann zum Beispiel ein Bildungsträger, ein karitatives und gemeinwohlorientiertes Unternehmen, aber auch ein gemeinnütziger Verein sein.

    Die Arbeitszeit wird im Einzelfall vom Jobcenter festgelegt.

    Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jobcenter weist Ihnen eine Arbeitsgelegenheit zu. Sie bekommen zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung, beispielsweise für zusätzlich entstehende Fahrkosten oder für Arbeitskleidung. Die Höhe der Mehraufwandsentschädigung bemisst sich an den tatsächlichen Aufwendungen, die aufgrund der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit anfallen. Die Mehraufwandsentschädigung erhalten Sie nur für Stunden, in denen Sie tatsächlich Tätigkeiten verrichtet haben, also nicht für Krankheitszeiten, Urlaubstage, Wochenenden und Feiertage.

    Über Ihren Maßnahmeträger sind Sie unfallversichert.

    Wenn Sie von Ihrem Maßnahmeträger Sachleistungen aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel eine Monatsfahrkarte für Bus und Bahn erhalten, wird Ihre Mehraufwandsentschädigung entsprechend reduziert. Bekommen Sie vom Maßnahmeträger zusätzliche Geldleistungen, werden diese wie Einkommen berücksichtigt und mit Ihrem Bürgergeld verrechnet.

    Ihrem Maßnahmeträger werden die für die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten erforderlichen Kosten erstattet.

    Die Entscheidung über eine Arbeitsgelegenheit liegt im Ermessen Ihres Jobcenters. Einen Rechtsanspruch auf diese Förderung haben Sie nicht.

    Online-Dienst

    Arbeitsvermittlung

    ID: L100002_122925894

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Zuständigkeit

    Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.

    Ansprechpartner

    JobCenter Süd II

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstr. 12

    45128 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8856055

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57986

    E-Mail: sued-ii@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobService Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruhrallee 175

    45136 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-56777

    Fax: +49 201 8856024

    E-Mail: jobservice@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobCenter Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Altenessener Str. 236

    45326 Essen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobCenter Süd I

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstr. 36

    45128 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57990

    Fax: +49 201 8856705

    E-Mail: sued-i@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobCenter Nord-Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Lützowstr. 49

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57981

    Fax: +49 201 8856405

    E-Mail: nord-ost@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Neukundenbereich JobCenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 10

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57985

    Fax: +49 201 8856035

    E-Mail: bereich-nkb@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobCenter Nord-West

    Adresse

    Hausanschrift

    Germaniastr. 253

    45355 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-56999

    Fax: +49 201 8856505

    E-Mail: nord-west@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobCenter Mitte-Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Lützowstr. 49

    45141 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8856205

    Telefon Festnetz: +49 201 88-56999

    E-Mail: mitte-nord@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobCenter West

    Adresse

    Hausanschrift

    Altendorfer Str. 97 - 101

    45143 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57980

    Fax: +49 201 8856905

    E-Mail: west@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobCenter Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Dreiringplatz 10

    45276 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8856605

    Telefon Festnetz: +49 201 88-56999

    E-Mail: ost@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobCenter Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Frohnhauser Str. 71

    45143 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57982

    Fax: +49 201 8856105

    E-Mail: mitte@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Sie können einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, wenn
      • diese Leistung für Ihre Eingliederung in Arbeit erforderlich ist und für Sie zur Heranführung an den Arbeitsmarkt keine andere Leistung in Betracht kommt und
      • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen waren.
    • Die Arbeitsgelegenheit muss
      • zusätzlich sein, das bedeutet, dass die zu verrichtenden Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
      • im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
      • wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Zuweisung in die Arbeitsgelegenheit

    Verfahrensablauf

    Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.

    • Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, bei wem Sie die Tätigkeiten verrichten. Dabei werden auch Ihre Belange berücksichtigt.
    • Die Details der Arbeitsgelegenheit werden Ihnen auch schriftlich mitgeteilt.
    • Die Rückmeldung zur Zuweisung kann auch online erfolgen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 01.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Bürgergeld, Maßnahme, Arbeitslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, Förderung, Ein-Euro-Job, Arbeitsmarkt, Arbeitsgelegenheit, Jobcenter, Eingliederung, Zusätzlichkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de