Einstiegsgeld Bewilligung

    Einstiegsgeld beantragen

    Wenn Sie Bürgergeld bekommen und Sie sich selbstständig machen wollen oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld erhalten.

    Beschreibung

    Das Einstiegsgeld soll Ihnen einen finanziellen Anreiz bieten, wenn Ihr Einkommen zunächst nicht oder kaum höher als Ihre bisherigen Geldleistungen der Grundsicherung ist.

    Einstiegsgeld wird Ihnen als anrechnungsfreier Zuschuss gewährt.

    Die Förderhöhe kann von jedem Jobcenter anhand der gesetzlichen Kriterien festgelegt werden und beträgt höchstens 50 Prozent des Regelsatzes des Bürgergeldes. Bei der Berechnung der Höhe wird unter anderem die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Daher variiert die Höhe des Einstiegsgeldes je nach Einzelfall.

    Für besondere Personengruppen kann Ihr Jobcenter auch eine pauschale Bemessung vornehmen. Das erleichtert gleiche Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen und betrifft insbesondere:

    • Langzeitarbeitslose,
    • Alleinerziehende,
    • Migrantinnen und Migranten,
    • Ältere,
    • gesundheitlich Beeinträchtigte,
    • Frauen in Partner-Bedarfsgemeinschaften.

    Sie können Einstiegsgeld längstens für 24 Monate erhalten.

    Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld bekommen können, entscheidet allein Ihr Jobcenter. Das heißt, Sie haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.

    Online-Dienst

    Arbeitsvermittlung

    ID: L100002_122925897

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    JobCenter Süd II

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstr. 12

    45128 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8856055

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57986

    E-Mail: sued-ii@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobService Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ruhrallee 175

    45136 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-56777

    Fax: +49 201 8856024

    E-Mail: jobservice@jobcenter.essen.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobCenter Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Altenessener Str. 236

    45326 Essen

    Kontakt

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    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobCenter Süd I

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstr. 36

    45128 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57990

    Fax: +49 201 8856705

    E-Mail: sued-i@jobcenter.essen.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

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    JobCenter Nord-Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Lützowstr. 49

    45141 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57981

    Fax: +49 201 8856405

    E-Mail: nord-ost@jobcenter.essen.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

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    Neukundenbereich JobCenter

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 10

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57985

    Fax: +49 201 8856035

    E-Mail: bereich-nkb@jobcenter.essen.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

    Sprache: de

    JobCenter Nord-West

    Adresse

    Hausanschrift

    Germaniastr. 253

    45355 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-56999

    Fax: +49 201 8856505

    E-Mail: nord-west@jobcenter.essen.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

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    Deutsch

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    JobCenter Mitte-Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Lützowstr. 49

    45141 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8856205

    Telefon Festnetz: +49 201 88-56999

    E-Mail: mitte-nord@jobcenter.essen.de

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    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobCenter West

    Adresse

    Hausanschrift

    Altendorfer Str. 97 - 101

    45143 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57980

    Fax: +49 201 8856905

    E-Mail: west@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobCenter Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Dreiringplatz 10

    45276 Essen

    Kontakt

    Fax: +49 201 8856605

    Telefon Festnetz: +49 201 88-56999

    E-Mail: ost@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    JobCenter Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Frohnhauser Str. 71

    45143 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-57982

    Fax: +49 201 8856105

    E-Mail: mitte@jobcenter.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:

    • Antrag auf Förderung
    • Lebenslauf, gegebenenfalls einschließlich nötiger Befähigungsnachweise
    • aussagekräftige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Unternehmenskonzept/Businessplan)
    • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
    • Umsatz und Rentabilitätsvorschau (erwarteter Umsatz und Kosten) für die nächsten 3 Jahre
    • gegebenenfalls Stellungnahme einer externen dritten Partei oder einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens
      • fachkundige Stellen sind: Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Gründerinitiativen
    • Nachweis, dass Sie selbstständig sind, zum Beispiel durch Ihre Gewerbeanmeldung, der Anzeige beim Finanzamt oder der Bestätigung über den Wechsel eines Nebengewerbes in ein Hauptgewerbe
    • gegebenenfalls weitere Nachweise zum Beispiel zu Ihrer
      • Unfallversicherung oder
      • Geschäftshaftpflicht oder
      • Eintragung in die Handwerksrolle

    Bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung:

    • Antrag auf Förderung
    • Kopie Ihres Arbeitsvertrags

    Voraussetzungen

    • Sie erhalten vor Aufnahme Ihrer neuen Tätigkeit Bürgergeld. Arbeitslosigkeit ist dabei keine Voraussetzung.
    • Sie müssen den Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei Ihrem Jobcenter stellen.
    • Ihre neue Selbstständigkeit oder Ihre neue Beschäftigung ist dafür geeignet, dass Sie perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit überwinden.
    • Das Einstiegsgeld ist für Ihre Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich.
    • Ihre Erwerbstätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
    • Zusätzliche Voraussetzungen bei Selbstständigkeit/Existenzgründung:
    • positive Bewertung des Jobcenters über
      • Ihre persönliche Eignung,
    • die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer selbstständigen Tätigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Um das Einstiegsgeld zu erhalten, sollten Sie zunächst ein Beratungsgespräch in Ihrem zuständigen Jobcenter vereinbaren:

    • Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
    • Im Falle einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können Sie den Antrag auf Einstiegsgeld auch online stellen.
    • Die Integrationsfachkraft nimmt Ihre Daten auf und prüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
    • Die Beraterin oder der Berater trifft auf dieser Grundlage eine Ermessensentscheidung.
    • Sie erhalten per Post oder online einen Bescheid mit der Bewilligung oder einer Ablehnung Ihres Antrags.
    • Wird Ihr Antrag bewilligt, überweist Ihnen das Jobcenter den Betrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto.

    Fristen

    Sie dürfen Ihre Erwerbstätigkeit noch nicht begonnen haben, wenn Sie Einstiegsgeld beantragen. Das gilt sowohl für die Aufnahme der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als auch für Ihre selbständige Tätigkeit.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Einstiegsgeld, Selbstständigkeit, Start-up, Selbständigkeit, Bürgergeld, Geschäftsidee, Arbeitsaufnahme, Unternehmensgründung, Eingliederung, Existenzgründung, ESG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English