Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit Bewilligung

    Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen

    Planen Sie längere Nachtarbeitszeiten für Ihre Beschäftigten? Dann können Sie diese unterbestimmten Voraussetzungen bei dem örtlich zuständigen Amt für Arbeitsschutz bewilligen lassen.

    Beschreibung

    Sie brauchen eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Unternehmen nachts länger gearbeitet werden soll.

    Die Bewilligung der längeren Nachtarbeit ist gesetzlich vorgesehen für:

    • Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen
    • Saison- und Kampagnenbetriebe, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit durch eine Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen ausgeglichen wird

    Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Veranstaltungen mit Tonwiedergabegeräten bedarf es einer generellen Ausnahmegenehmigung nach § 10 Absatz 4 LlmschG. Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräte dürfen außerhalb der Nachtruhe gemäß § 10 LImschG nur in einer solchen Lautstärke genutzt werden, dass andere Personen hierdurch nicht erheblich belästigt werden bzw. belästigt werden können. Im Falle des § 10 LImschG ist die Schutzintensität abhängig vom Einsatzort des Gerätes. § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW (LlmschG) verbietet zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr jegliche Betätigungen, die die Nachtruhe anderer Personen stören könnten. Eine tatsächliche Störung ist nicht erforderlich. In begründeten Einzelfällen kann auf Antrag eine Ausnahme von den Verboten erteilt werden. Sollen Veranstaltungen innerhalb der Nachtzeit (22:00 - 06:00 Uhr) durchgeführt werden, bedarf es zusätzlich einer Ausnahmegenehmigung nach § 9 Absatz 2 LlmschG. Bei einer solchen Ausnahmegenehmigung ist ein öffentliches Interesse oder ein überwiegend privates Interesse des Antragsstellers, das den Anspruch der Bevölkerung auf Schutz der Nachtruhe übersteigt, erforderlich und im Antrag darzulegen.

    Online-Dienst

    Ausnahmegenehmigung nach § 9 und § 10 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW beantragen

    ID: L100002_122697197

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Ordnungsrechtliche Verfahren

    Beschreibung

    OrdnungsamtGeschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, GewerbeAbteilung Ordnungsrechtliche Verfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Fax: +49 521 51-8392

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    E-Mail: sicherheit.ordnung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach dem LlmschG. Lage- und Aufstellungsplan Datenschutzerklärung Ggf. müssen sich im anschließenden Genehmigungsverfahren weitere Unterlagen nachgereicht werden.

    Voraussetzungen

    • Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 9 Absatz 2 und § 10 Absatz 4 Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LlmschG)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz eingelegt werden.
    • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:

    • Sie stellen beim Amt für Arbeitsschutz einen entsprechenden Antrag.
    • Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. 
    • Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Antrag ist bevorzugt online einzureichen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für die im Antrag genannte Veranstaltung.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der geplanten Veranstaltung bzw. Darbietung.

    Kosten

    Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Ausnahmegenehmigung nach § 10 Absatz 4 LlmschG ist auch für sogenannte "Straßenmusik" erforderlich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Tarifliche Ausgleichsregelungen, Nachtarbeit, Arbeitszeiten, Amt für Arbeitsschutz, Sonderregelungen zur Arbeitszeit, Mehr Arbeitszeit, Aufsichtsbehörde, Längere Arbeitszeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English