Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit Bewilligung

    Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen

    Planen Sie längere Nachtarbeitszeiten für Ihre Beschäftigten? Dann können Sie diese unterbestimmten Voraussetzungen bei dem örtlich zuständigen Amt für Arbeitsschutz bewilligen lassen.

    Beschreibung

    Sie brauchen eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Unternehmen nachts länger gearbeitet werden soll.

    Die Bewilligung der längeren Nachtarbeit ist gesetzlich vorgesehen für:

    • Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen
    • Saison- und Kampagnenbetriebe, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit durch eine Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen ausgeglichen wird

    Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Im Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG) ist der Schutz der Nachtruhe und damit der Gesundheitsschutz der Bevölkerung geregelt. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr sind grundsätzlich Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Ausgenommen davon sind im Wesentlichen Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes. Wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse einer Beteiligten oder eines Beteiligten liegt, können Ausnahmen von dem Verbot genehmigt werden.

    Online-Dienst

    Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen

    ID: L100002_121798627

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 2

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr Freitag, 9 bis 13 Uhr sowie nach besonderer Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: 0221 / 221-24686

    E-Mail: 572-IWA@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Angaben zur Baustelle/NachtarbeitGeben Sie bitte die direkte Ansprechpartnerin oder den direkten Ansprechpartner beziehungsweise die Aufsicht führende und weisungsberechtigte Person auf der Baustelle an. Die angegebene Person muss während der Nachtarbeit erreichbar sein.Anschrift der BaustelleBenennen Sie bitte die vollständige Anschrift der Baustelle. Bei einigen Baustellen ist es hilfreich, beispielsweise bei Straßen - und Schienenwegen der privaten oder öffentlichen Verkehrseinrichtungen, die Streckennummer oder Kilometer- Angaben mit FahrtWie ist der Antrag einzureichen?Der Antrag ist in Papierform einzureichen. Bitte senden Sie uns Ihre kompletten Antragsunterlagen an die oben genannte Adresse. Nur in Ausnahmefällen kann nach vorheriger Abstimmung mit der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft diPlanungsrechtliche GebietsausweisungDiese Unterlagen für Ihren Baustellen-/Anlagenbereich erhalten Sie beim Stadtplanungsamt. Diese Angabe ist insbesondere für die nächstgelegene Wohnbebauung von Bedeutung. Datum Geben Sie bitte das genaue Datum der Nächte an, für die Sie die Nachtarbeit beantragen.Darstellung der TätigkeitenBeschreiben Sie bitte genau die Tätigkeiten, für die Sie eine Ausnahme beantragen. Also alle Tätigkeiten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Geben Sie bitte auch an, wenn die beantragten Tätigkeiten nicht die gesamte Nacht hindurch andauern. VergLärmwerte der MaschinenIm Antrag sind alle Maschinen aufzuführen, die in der Nacht eingesetzt werden sollen. Bitte geben Sie die Schallleistungspegel (Lärmwerte) der Maschinen an. Diese finden Sie in der Regel in den technischen Unterlagen. Dass alle eingesetzten Baumaschinen dMaßnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und AnwohnerIm Rahmen der Nachtarbeit sind von Ihnen alle Möglichkeiten zum Schutz der Anwohnerinnen oder Anwohner vor Lärm zu ergreifen. Setzen Sie zum Beispiel Schallschutzschirme oder -vorhänge ein und verwenden Sie elektrisch betriebene Arbeitsmaschinen statt ArbHotelunterbringungEine Möglichkeit, die Nachbarinnen oder Nachbarn vor Gesundheitsgefahren zu schützen, besteht auch in deren Unterbringung im Hotel während der Nachtarbeit.LageplanDer Lageplan dient der Orientierung. Kennzeichnen Sie bitte im Lageplan auch die nächstgelegenen Wohnungen. Dabei sind auch betriebsgebundene Wohnungen, beispielsweise Hausmeisterwohnungen innerhalb von Gewerbebetrieben einzuzeichnen. Maßnahmenplan Bei größeren Baumaßnahmen hat es sich bewährt, eine genaue Darstellung der gesamten Maßnahmen anzufertigen, also auch die Arbeitsschritte aufzuführen, die in der Tagzeit durchgeführt werden.

    Voraussetzungen

    • Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Landes-Immissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen § 9 Absatz 2Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung § 7 Absatz 2 der 32. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz eingelegt werden.
    • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:

    • Sie stellen beim Amt für Arbeitsschutz einen entsprechenden Antrag.
    • Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. 
    • Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

    Kosten

    Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Gebührenhöhe liegt zwischen 150 Euro bis zu 1.000 Euro.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Tarifliche Ausgleichsregelungen, Nachtarbeit, Arbeitszeiten, Amt für Arbeitsschutz, Sonderregelungen zur Arbeitszeit, Mehr Arbeitszeit, Aufsichtsbehörde, Längere Arbeitszeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English