Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit Bewilligung

    Abweichen von Regelungen zur Nachtarbeitszeit beantragen

    Planen Sie längere Nachtarbeitszeiten für Ihre Beschäftigten? Dann können Sie diese unterbestimmten Voraussetzungen bei dem örtlich zuständigen Amt für Arbeitsschutz bewilligen lassen.

    Beschreibung

    Sie brauchen eine Bewilligung von der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz, wenn in Ihrem Unternehmen nachts länger gearbeitet werden soll.

    Die Bewilligung der längeren Nachtarbeit ist gesetzlich vorgesehen für:

    • Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen
    • Saison- und Kampagnenbetriebe, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit durch eine Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen ausgeglichen wird

    Für bestimmte Ausnahmen gelten Höchstgrenzen.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind Tätigkeiten verboten, durch die die Nachtruhe gestört werden kann. Ausnahmen von diesem Verbot ergeben sich, die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines*r Beteiligten liegt. Dem öffentlichen Interesse dienen nur Betätigungen, die für das Gemeinwohl so bedeutsam sind, dass das generelle Einhalten der Nachtruhe dahinter zurückstehen muss. Dem Interesse an einer ungestörten Nachtruhe kommt im Hinblick auf den Gesundheitsschutz von Anwohner*innen aber eine große Bedeutung zu. Gründe, die eine Ausnahme rechtfertigen sollen, müssen daher gewichtig sein. Beispiele: Ein öffentliches Interesse kann bei Reparaturen an öffentlichen Ver- oder Entsorgungssystemen oder an Straßenbahngleisen gegeben sein, wenn deren Durchführung während der Nachtzeit dringend erforderlich ist und es keine Alternativen gibt (z.B. Schienenersatzverkehr) Ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten kann bei zeitlich beschränkten Reparaturen an Produktionsanlagen gegeben sein, wenn deren Durchführung am Tage zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann (Nachweis erforderlich)

    Online-Dienst

    Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Nachtarbeit

    ID: L100002_122924871

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Natorpstr. 27

    45139 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-59588

    Fax: +49 201 88-59559

    E-Mail: uib@umweltamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Lageplan (1:7500) inklusive Umgebungsbebauung Skizze der Baustelleneinrichtung mit Aufstellungsorten der Baumaschinen und -container Nachweis der Entfernung zum nächsten Wohnhaus Arbeitsplan/-ablaufplan mit Beschreibung der Bauverfahren Entwurf des Informationsblattes für Anlieger*innen Begründung für die Notwendigkeit der Nachtarbeit

    Voraussetzungen

    • Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 9 LImSchG (Landesimmissionsschutzgesetz)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der örtlich zuständigen Behörde für Arbeitsschutz eingelegt werden.
    • Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist gebührenpflichtig.

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen die Bewilligung schriftlich mit folgenden Schritten:

    • Sie stellen beim Amt für Arbeitsschutz einen entsprechenden Antrag.
    • Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. 
    • Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
    • Es geht Ihnen ein Gebührenbescheid zu.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Nach Antragsstellung prüft das Umweltamt Ihre Antragsunterlagen, findet in manchen Fällen eine Besichtigung des Ortes statt, an dem die Nachtarbeit durchgeführt werden soll, teilt Ihnen das Umweltamt schriftlich mit, a) ob Ihr Antrag genehmigt wurde (Genehmigungsbescheid) und b) welche Gebühren Sie für die Bearbeitung des Antrags zahlen müssen (Gebührenbescheid)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Antragstellung muss a) mindestens 5 Werktage vor Beginn der Nachtarbeit (bei Tätigkeiten mit einer Gesamtdauer von weniger als zwei Wochen) b) mindestens 4 Wochen vor Beginn der Nachtarbeit (bei Tätigkeiten mit einer Gesamtdauer ab zwei Wochen) erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    1-3 Wochen

    Kosten

    Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt und sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine nicht genehmigte Nachtarbeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann möglicherweise nachts durch die Polizei unterbunden werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 02.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Tarifliche Ausgleichsregelungen, Nachtarbeit, Arbeitszeiten, Amt für Arbeitsschutz, Sonderregelungen zur Arbeitszeit, Mehr Arbeitszeit, Aufsichtsbehörde, Längere Arbeitszeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English