Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis

    Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen

    Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneien ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen.

    Die Versandhandelstätigkeit darf erst nach erteilter Erlaubnis aufgenommen werden. 

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Ausübung der meisten Gewerbe benötigen Sie in Deutschland keine besondere Erlaubnis. In bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig. Z.B.dann, wenn Sie eine Apotheke oder Handel mit Arzneimitteln betreiben möchten. Um eine Apotheke betreiben zu können, benötigen Sie eine Erlaubnis, die das Gesundheitsamt als zuständige Behörde auf Antrag ausstellt. Nach § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 4 und 5 des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz-ApoG) kann einem Apotheker bzw. einer Apothekerin die Genehmigung zum Betrieb einer Apotheke und bis zu drei Filialapotheken erteilt werden. Die Erlaubnis gilt ausschließlich für die Person, die sie beantragt hat und für die in der Erlaubnisurkunde bezeichneten Räume. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt mit eine-m/er Amtsapotheker/-in aufzunehmen. Er/Sie gibt Auskunft, welche Unterlagen speziell in Ihrem Fall einzureichen sind und beantwortet gerne Ihre Fragen. Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Die Abnahme nimmt der Amtsapotheker/ die Amtsapothekerin vor. Hierbei wird geprüft, ob die Betriebsräume den Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung und anderen einschlägigen Vorschriften entsprechen und einen ordnungsgemäßen Apothekenbetrieb gewährleisten. Zum Zeitpunkt der Abnahmebesichtigung durch den Amtsapotheker muss die Apotheke vollständig betriebsbereit sein. Eine rechtzeitige Vereinbarung des Abnahmetermins mit dem Amtsapotheker/der Amtsapothekerin wird empfohlen. Die Erteilung der Erlaubnis und die Abnahmebesichtigung sind nach dem Landesgebührengesetz und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) gebührenpflichtig. Über den Link:Wirtschaftsserviceportal - Apotheken und Arzneimittel stehen Ihnen folgende Online-Anträge zur Verfügung: Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis Einzelhandel mit verschreibungsfreien Arzneimitteln Anzeige

    Online-Dienst

    Apothekenaufsicht

    ID: L100002_123092727

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Herne

    Beschreibung

    Fachbereich Gesundheitsmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Fax: 023231612339252

    Telefon Festnetz: 02323163371

    E-Mail: amtsapotheke@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Abteilung 43/1 - Verwaltung/Apothekenaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Betriebserlaubnis der Apotheke
    • Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags)
    • Versicherung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin, die Anforderungen nach dem Apothekengesetz an das Qualitätsmanagement und den Versandvorgang zu erfüllen und den Versandhandel zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb zu erbringen

    Voraussetzungen

    • Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
    • Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb
    • Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 11a Apothekengesetz (ApoG)
    • § 43 Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG)
    • § 17 Absatz 2a und 2b Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Apothekengesetz Apothekenbetriebsordnung Arzneimittelgesetz AMVerkRV - Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel Betäubungsmittelgesetz Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung Chemikaliengesetz Gefahrstoffverordnung Chemikalien-Verbotsverordnung

    Verfahrensablauf

    1. Sie reichen Ihren Antrag ein
    2. Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzung
    3. Ggf. fordert die zuständige Behörde Unterlagen nach
    4. Ggf. erfolgt eine Begutachtung der Räumlichkeiten
    5. Die zuständige Behörde stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechende Erlaubnis aus

    Fristen

    Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf erst nach Erlaubniserteilung aufgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW - AVwGebO NRW), vgl. Tarifstelle 12.1.4.11

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für die Besichtigungstätigkeit, Genehmigung von Versorgungsverträgen und die Erteilung der Erlaubnisse werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft zur Gebührenhöhe der einzelnen Dienstleistungen. Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2024

    Stichwörter

    Apothekerin, Betäubungsmittel, Versandapotheke, Arzneimitteleinzelhandel, Versandapotheke, Betäubungsmittel, Arzneimittelüberwachung, Arzneimittelsicherheit, Arzneimittel, Apotheker, Arzneimitteleinzelhandel, Arzneimittelüberwachung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de