Betrieb einer Zweigapotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

    Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.

    Beschreibung

    Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

    Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

    Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

    Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Apothekenaufsicht und die Arzneimittelüberwachung dienen insbesondere der Qualitätssicherung und dem Verbraucherschutz. Für die Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke und bis zu drei Filialapotheken müssen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, die sich aus den hinterlegten Merkblättern ergeben. Zur Aufgabe der Apothekenaufsicht gehört es auch, alle weiteren Anträge von Apotheken zu prüfen, die im Rahmen des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung gestellt werden - zum Beispiel zum Versand, zum Großhandel oder zur Versorgung von Krankenhäusern oder Betreuungseinrichtungen mit Arzneimitteln.

    Online-Dienst

    Apothekenbetriebserlaubnis

    ID: L100002_121978920

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die zuständige Behörde, die Ihnen die Betriebserlaubnis für Ihre Hauptapotheke erteilt hat.

    Zuständigkeit

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Ansprechpartner

    6.2.5: Verwaltung der Abteilung Gesundheit

    Beschreibung

    Informationen für HebammenAb dem 01.04.2024 geht die Zuständigkeit für den Beruf der Hebammen von den Gesundheitsämtern der Kreise bzw. der kreisfreien Stadt auf die Bezirksregierung Detmold über

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Fax: 05241 85-4000

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreis Gütersloh

    Beschreibung

    Abteilung Gesundheit - Medizinalaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241851647

    E-Mail: medizinalaufsicht@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
    • Deutsche Approbation als Apotheker
    • Lebenslauf
    • ärztliches Gesundheitszeugnis
    • Führungszeugnis Belegart 0
    • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
    • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

    Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.

    Formulare

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Voraussetzungen

    • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
    • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
    • Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem

    • Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
    • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
    • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.

    Fristen

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Kosten

    Keine bundesweit einheitliche Regelung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Notstand Arzneimittelversorgung, Zweigapotheke, Apotheke ohne Labor, Betriebserlaubnis Zweigapotheke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English