Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

    Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

    Beschreibung

    In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

    Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Apotheken- und Arzneimittelüberwachung übernimmt Aufgaben, die der Arzneimittelsicherheit beziehungsweise dem Verbraucherschutz dienen. Grundlage der Tätigkeiten bilden u. a. das Arzneimittel-, Apotheken-, Betäubungsmittel- und Chemikaliengesetz sowie das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW. Arzneimittelsicherheit in Apotheken und im Einzelhandel Zu den Aufgaben gehört die Überwachung des Arzneimittelverkehrs in den Betrieben, die Arzneimittel an Endverbraucher abgeben (z. B. Apotheken, Drogeriemärkte, Einzelhändler), sowie von Einrichtungen, die mit Arzneimittel umgehen (z. B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime). Dazu werden die einzelnen Betriebe aufgesucht und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben überprüft. Erteilung von Erlaubnissen Zudem werden eine Reihe von Erlaubnissen für Apotheken geprüft und erteilt, z. B.: Beantragung der Betriebserlaubnis einer Apotheke Beantragung der Betriebserlaubnis mehrerer Apotheken Beantragung Versandhandel Beantragung Großhandelserlaubnis für Apotheken Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs Betäubungsmittel sind stark wirkende Arzneimittel (z. B. starke Schmerzmittel), die ein besonderes Suchtpotenzial haben. Daher gelten für Betäubungsmitteln strenge gesetzliche Vorschriften. Diese Vorschriften regeln die Herstellung, den Handel sowie die Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln. Der Betäubungsmittelverkehr wird daher entsprechend überwacht. Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen Es werden die Bescheinigungen von Betäubungsmitteln auf Auslandreisen beglaubigt weitere Informationen finden sie unter Links. Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel Ebenso wie Arzneimittel unterliegen auch die Gefahrstoffe im Einzelhandel der Überwachung (z. B. Lampenöle, Zement, Farben und Lacke). Aktuelle Informationen zum Handel mit Chemikalien siehe unter Link "Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW - Chemikaliensicherheit" Weitere Aufgaben Daten des Arzneimittelgebrauchs werden analysiert und bewertet. Ziel ist es, die Bevölkerung über einen verantwortlichen Arzneimittelkonsum aufzuklären, zu informieren und zu beraten sowie an der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitzuwirken.

    Online-Dienst

    Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

    ID: L100002_121729366

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die zuständige Behörde gemäß § 1 (2) Apothekengesetz können Sie bei der für Sie zuständigen Apothekerkammer erfragen.

    Zuständigkeit

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Ansprechpartner

    53/1 Verwaltung Gesundheitsdienst, Apothekenwesen, Kommunale Gesundheitskonferenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 17:00Dienstag: 08:00 - 17:00Mittwoch: 08:00 - 17:00Donnerstag: 08:00 - 17:00Freitag: 08:00 - 17:00

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreis Viersen

    Beschreibung

    Verwaltung Gesundheitsdienst, Apothekenwesen, Kommunale Gesundheitskonferenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02162390

    Fax: 0216239281701

    E-Mail: amtsapotheker@kreis-viersen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

    Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Widerspruch
    • verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
    • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
    • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

    Fristen

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Kosten

    Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

    Hinweise für Viersen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es können Gebühren anfallen.Zahlungsziel: Gebührenerhebung nach den Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Satzung des Kreises Viersen über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Gesundheitsamtes nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen am 14.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Apotheke übernehmen, Apotheke eröffnen, Antrag auf Betriebserlaubnis, Apothekenbetriebserlaubnis, Übernahme Apotheke, Neueröffnung Apotheke, Arzneimittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English