Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

    Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen

    Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Betriebserlaubnis. Diese können Sie bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Trägerin oder Träger eines Krankenhauses eine Krankenhausapotheke betreiben wollen, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

    Die Krankenhausapotheke ist Funktionseinheit eines Krankenhauses. Sie ist für die sichere und ordnungsgemäße Versorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zuständig.

    Außerdem informiert und berät sie Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Patientinnen und Patienten über die eingesetzten Arzneimittel und Medizinprodukte.

    Um die Betriebserlaubnis erhalten zu können, müssen Sie die vorgeschriebenen Räumlichkeiten nachweisen und eine Apothekerin oder einen Apotheker, die oder der die Voraussetzungen des Apothekengesetzes erfüllt, als Leitungskraft beschäftigen.

    Ein Krankenhaus benötigt nicht zwingend eine eigene Krankenhausapotheke, sondern kann sich auch von der Apotheke eines anderen Krankenhauses oder einer öffentlichen Apotheke (krankenhausversorgende Apotheke) auf vertraglicher Basis versorgen lassen.

    Online-Dienste

    Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke

    ID: L100002_123330600

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen

    ID: L100002_138711478

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Apothekenaufsicht

    Beschreibung

    Aufgaben: Ausstellung von Beglaubigungen zur Mitnahme bestimmter Arzneimittel ins Ausland Erteilen von Betriebserlaubnissen für Apotheken Produktkontrolle der Arzneimittel, einschließlich Probenahme und Beurteilen von Grenzprodukten Durchführen der Chemikalienverbotsverordnung Überwachen: aller Apotheken, sonstiger Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel im Einzelhandel in den Verkehr bringen, von Arzneimittelbeständen in Krankenhäusern, in Einrichtungen der stationären Alten- und Behindertenpflege, in Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen, von Arzneimittelimporten, von Arzneimittelsammlungen für humanitäre Zwecke, des Betäubungsmittel-Verkehrs inklusive der Ersatzbehandlung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paracelsusstraße 19

    51375 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-5301

    E-Mail: 53@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Leverkusen

    Beschreibung

    Medizinischer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Gesundheitspark 4

    51375 Leverkusen

    Kontakt

    Fax: 02144065302

    Telefon mobil: 01741796682

    Telefon Festnetz: 02144065309

    E-Mail: annette.junker@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der für eine Krankenhausapotheke vorgeschriebenen Räume:
      • Grundriss der Apothekenbetriebsräume
      • Größe, Lage, Einrichtung sowie Funktionsbezeichnungen der einzelnen Apothekenbetriebsräume müssen ersichtlich sein
      • Bei Neueröffnung: Kopie der Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde
    • Mitteilung über die Anzahl der Mitarbeitenden, untergliedert nach Fachpersonal und sonstigem Personal

    Von der Leiterin oder dem Leiter der Krankenhausapotheke sind folgende Unterlagen einzureichen:

    • Ausweisdokument, gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsnachweis
    • tabellarischer Tätigkeitsnachweis nach der Approbation als Apothekerin oder Apotheker
    • Approbationsurkunde (beglaubigte Kopie oder Abschrift)
    • Führungszeugnis, Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde
    • ärztliche Bescheinigung zur Eignung, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten (nicht älter als 3 Monate)
    • Erklärung über
      • die Geschäftsfähigkeit
      • eventuelle Strafverfahren, berufsgerichtliche Verfahren und Ermittlungsverfahren sowie zur Berechtigung der Berufsausübung im Hinblick auf die Prüfung der Zuverlässigkeit
      • den Betrieb weiterer Apotheken
      • das vollständige Vorliegen aller Verträge und Vereinbarungen, die mit der Errichtung und dem Betrieb der Apotheke im Zusammenhang stehen
      • die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Folgende Dokumente werden von der antragstellenden Person für die Bearbeitung des Antrages benötigt: 1. ein Ausweisdokument und2. die eidesstattliche Versicherung. Folgende Dokumente werden vom/von der Leiter*in der Krankenhausapotheke benötigt: 1. ein Ausweisdokument, ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis,2. ein Lebenslauf sowie ein tabellarischer Tätigkeitsnachweis nach der Approbation als Apotheker*in,3. eine Erklärung über die Geschäftsfähigkeit,3. die Approbationsurkunde,4. ein Nachweis über die Berufserfahrung,5. eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate), 6. ggf. ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O),7. eine Erklärung über laufende oder abgeschlossene Strafverfahren oder Bußgeldverfahren und8. die eidesstattliche Versicherung. Zusätzlich werden Angaben zu den Räumlichkeiten der Krankenhausapotheke benötigt: 1. ein Mietvertrag oder2. ein Untermietvertrag oder3. ein Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis der Räumlichkeiten und 4. die Nutzflächenbeschreibung. Bei einem Trägerwechsel werden folgende Unterlagen benötigt: 1. ein Ausweisdokument der Trägerschaft und2. ein Ausweisdokument der antragstellenden Person.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Apothekerin oder einen Apotheker anstellen, die oder der die Voraussetzungen des Apothekengesetzes erfüllt
    • Nachweise über die nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Räume für Krankenhausapotheken

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz (ApoG) erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 14 Apothekengesetz (ApoG) Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung-ApBetrO)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Den Betrieb Ihrer Krankenhausapotheke dürfen Sie erst aufnehmen, wenn die zuständige Behörde Ihnen die Erlaubnis dazu erteilt hat.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 26.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Apothekenbetrieb, Apotheke, Krankenhausträger, Leiter Krankenhausapotheke, Arzneimittelversorgung, Arzneimittel, Apothekenbetriebserlaubnis, Krankenhausversorgungsvertrag, Betrieb Krankenhausapotheke, Leiterin Krankenhausapotheke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English