Hilfen für psychisch kranke Personen Gewährung

    Eingliederungshilfe für psychisch Kranke

    Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

    Beschreibung

    Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
    Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

    • das Wohnen
    • die Finanzen 
    • die Haushaltsführung
    • die Freizeitgestaltung
    • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
    • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
    • Elternschaft

    Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.

    Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung kann Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung in Betracht kommen, wenn die Schule einen besonderen behinderungsbedingten Bedarf der Schüler*in nicht decken kann.

    Online-Dienst

    Eingliederungshilfe für psychisch Kranke

    ID: L100002_121798608

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.

    Ansprechpartner

    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Kalk

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalker Hauptstraße 247-273

    51103 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-98999

    Fax: 0221 / 221-98468

    E-Mail: jugendamt.kalk@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Porz

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Ufer 64-70

    51143 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-97999

    Fax: 0221 / 221-97281

    E-Mail: jugendamt.porz@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Mülheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiener Platz 2 a

    51065 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-99999

    Fax: 0221 / 221-99606

    E-Mail: jugendamt.muelheim@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Ehrenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 419-421

    50825 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-94999

    Fax: 0221 / 221-93655

    E-Mail: jugendamt.ehrenfeld@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Rodenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 161

    50999 Köln

    Haus 5

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-92336

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-92999

    E-Mail: jugendamt.rodenkirchen@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Innenstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 8

    50667 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-91999

    Fax: 0221 / 221-91133

    E-Mail: jugendamt.innenstadt@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Lindenthal

    Adresse

    Hausanschrift

    Aachener Straße 220

    50931 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-93999

    Fax: 0221 / 221-93364

    E-Mail: jugendamt.lindenthal@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

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    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Nippes

    Adresse

    Hausanschrift

    Neusser Straße 450

    50733 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Fax: 0221 / 221-95395

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-95999

    E-Mail: jugendamt.nippes@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Chorweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Pariser Platz 1

    50765 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-96999

    Fax: 0221 / 221-96239

    E-Mail: jugendamt.chorweiler@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Medizinische und therapeutische Unterlagen eines*einer Fachärzt*inInformationen zu den Unterlagen finden Sie weiter unten auf der Seite.Kopie der Schulzuweisungbei vorliegendem sonderpädagogischen Förderbedarf

    Voraussetzungen

    • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung

    sowie

    • eine Einschränkung der Teilhabe.

    Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.

    Verfahrensablauf

    • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
    • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
    • Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
    • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
    • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Keine

    Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.

    Kosten

    Hinweise für Köln: Inhalte der zuständigen Stelle

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 17.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Suchtkrankheit, Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind, chronisch mehrfach Abhängige, Psychische Erkrankung, seelische Störung, Eingliederungshilfe, Menschen mit seelischer Behinderung, geistige und seelische Erkrankung, körperlich nicht begründbare Psychosen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English