Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

    Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

    Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Beschreibung

    Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Für Kinder:

    • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
    • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah

    Für Erwachsene:

    • ab 18 Jahren einmal im Jahr
    • einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an

    Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen

    • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
    • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
    • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Aufgaben des städtischen Zahnarztes sind unter anderem: Frühkindliche Karies Kariesrisikobestimmung Chemotherapeutika zur Bakterienreduktion in der Mundhöhle Füllmaterialien in der Kinderzahnheilkunde Zahnschmelzhärtung (Fluoridierung) Fissurenversiegelung Kieferorthopädische Frühmaßnahmen Kinderprothesen Zahnsanierung unter Vollnarkose

    Online-Dienst

    Zahngesundheitsdienst

    ID: L100002_123082721

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

    Ansprechpartner

    Abteilung 43/3 - Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte,
    • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

    Kosten

    Keine

    Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Zahnkrankheiten, Vorsorge, Kieferkrankheiten, Krankenkassenleistung, Früherkennung, Gesundheitsamt, Mundkrankheiten, Kassenleistung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de