Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

    Untersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten

    Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Beschreibung

    Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.

    Für Kinder:

    • bis zum 6. Lebensjahr: sechsmal, davon drei im Kleinkindalter (6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat 10. bis zum vollendeten 20. Lebensmonat 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat)
    • zwischen 6 bis 18 Jahren: einmal pro Halbjah

    Für Erwachsene:

    • ab 18 Jahren einmal im Jahr
    • einige Krankenassen bieten abweichende Leistungen an

    Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen

    • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
    • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren sowie
    • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.

    Hinweise für Gütersloh: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Schulen und Kindergärten Für die Zahngesundheit ist die Früherkennung von Karies und Zahnfehlstellungen besonders wichtig. Unbehandelte Zahnschäden können im späteren Leben zu weiteren gesundheitlichen Schäden führen. Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst führt deshalb in Kindergärten und Grundschulen jährlich Reihenuntersuchungen durch. Um bedarfsgerechte Vorsorgeuntersuchungen und eventuell notwendige Nachkontrollen zu ermöglichen, werden die Untersuchungen in den Schulen und Kindergärten wie folgt durchgeführt: alle Kindergärten im Kreis Gütersloh alle Grundschulen im Kreis Gütersloh (2. + 4. Schuljahr) alle Gesamtschulen (5. + 6. Schuljahr) alle Kindergärten für Frühförderung alle Förderschulen bis zum Abschlussjahrgang Realschulen als Angebotsveranstaltung Gymnasien als Angebotsveranstaltung Bürgerberatung Wir bieten den Bürgern des Kreises Gütersloh Informationen und Beratung zu aktuellen Fragen der zahnärztlichen Prophylaxe und zu Therapiemöglichkeiten, insbesondere im Bereich der Kinderzahnheilkunde und Kieferorthopädie. Zu diesem Zweck haben wir interessante und aktuelle Themen und Materialien für Sie zusammengestellt, die auch ausgeliehen werden können. Zusätzlich gibt es Informationsvorträge für Altenpflegheime und Einrichtungen für Personen mit Behinderungen. Für die Beantwortung von Fragen und Terminabsprachen zum Gesundheitsförderungsprogramm, den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen und den zahnärztlichen Gutachten (im Rahmen des gesetzlichen Gutachtenauftrages) stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Online-Dienst

    Zahngesundheit

    ID: L100002_121976163

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.

    Ansprechpartner

    6.2.2: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-1613

    E-Mail: abt24_kjgd@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Elektronische Gesundheitskarte,
    • Bonusheft (ab dem 12. Lebensjahr)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

    Kosten

    Keine

    Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Zahnkrankheiten, Vorsorge, Kieferkrankheiten, Krankenkassenleistung, Früherkennung, Gesundheitsamt, Mundkrankheiten, Kassenleistung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de