Infektionsschutz Beratung

    Infektionsschutz Beratung

    Beschreibung

    Der Öffentliche Gesundheitsdienst erteilt Ihnen allgemeine Auskünfte zu bestimmten Infektionskrankheiten, z. B.: Wie sollte man sich im Ernstfall verhalten? Wie sind die Übertragungswege? Wie groß ist die Ansteckungsgefahr?

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hygieneüberwachung durch das Gesundheitsamt Immer dann, wenn viele Menschen auf engem Raum beisammen sind oder medizinisch behandelt und gepflegt werden, besteht ein erhöhtes Risiko zur Übertragung von Krankheitserregern. Das Infektionsschutzgesetz fordert deshalb, dass unter anderem Einrichtungen der Kinderbetreuung, Altenpflegeheime und Krankenhäuser in speziellen Hygieneplänen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Einhaltung der infektionshygienischen Anforderungen festschreiben. Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes gehören regelmäßige Hygienebegehungen in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen sowie in Einrichtungen der Körper- und Schönheitspflege. Damit wird das Ziel verfolgt, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionskrankheiten frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. In Deutschland sind gemäß § 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Ärzte, Leiter von medizinischen Laboratorien, Tierärzte, Angehörige anderer Heil- oder Pflegeberufe und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen zur Meldung von Krankheiten beziehungsweise Krankheitserregern verpflichtet. Die meldepflichtigen Krankheiten (§ 6) und Krankheitserreger (§ 7) sind im IfSG festgelegt. Krankheiten nach § 6 Abs. 1 und 2 des IfSG und Krankheitserreger nach § 7 Abs. 1 und 2 IfSG sind - auch unabhängig voneinander - namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.

    Online-Dienst

    Gesundheitsaufsicht

    ID: L100002_123084768

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 43/2 - Gesundheitsamt - Amtsärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herne: Inhalte der zuständigen Stelle

    Infektionsschutzgesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Hygiene in Altenheimen, Beratung, Heimhygiene, Innenraumluft, Schulen und Arztpraxis, Gesundheitlicher Umweltschutz, Wohngifte, Infektion, Schadstoffe, Hygiene in Tagespflegestätten, Schimmelpilz, Gifte im Garten, Pflegeheimen, Kindertageseinrichtungen, Schimmelbefall, Gesundheitsamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English