Infektionsschutz Meldung

    Infektionsschutz Meldung

    Das Infektionsschutzgesetz schreibt die Meldung von bestimmten Erregern sowie Impfschäden durch Ärzte und Laboratorien vor.

    Beschreibung

    Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. 

    Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet Ärzte und Labore zu Meldungen. Man unterscheidet dabei namentliche Meldungen von Erregern und nichtnamentliche Meldungen von Erregernachweisen sowie Meldungen zu Impfschäden.

    Namentlich benannte Erreger:

    Ärzte und Labore für medizinischen Diagnostik sind verpflichtet den lokal für die Arztpraxen zuständigen Gesundheitsämtern Meldungen über auffällige Befunde zu liefern, sollten die im Gesetz benannten Erreger bei einer Untersuchung oder Probe diagnostiziert werden. Die dazu benötigten Meldebögen werden von den jeweiligen Landesbehörden zur Verfügung gestellt.

    Nicht namentlich benannte Erregernachweise:

    Die in § 7 Abs. 3 IfSG genannten Erregernachweise sind nichtnamentlich direkt an das Robert-Koch-Institut zu melden. Das RKI stellt dafür spezielle Labormeldebögen zur Verfügung.

    Impfschäden:

    Der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung ist meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt oder der Ärztin an das lokal zuständige Gesundheitsamt.
     

    Hinweise für Wesel: Inhalte der zuständigen Stelle

    Meldepflicht und MeldeformularDas Infektionsgesetz (IfSG) verpflichtet bestimmte medizinische Berufsgruppen und Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen nach Paragraph 8 des Infektionsschutzgesetzes, den Verdacht, die Erkrankung sowie den Tod eines Patienten an einer der in Paragraph 6 des Infektionsschutzgesetzes benannten Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden.In gleicher Weise sind Leitungen von Laboratorien verpflichtet, den direkten oder indirekten Nachweis der in Paragraph 7 des Infektionsschutzgesetzes benannten Krankheitserreger zu melden.Darüber hinaus haben Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen eine Mitwirkungspflicht nach Paragraph 34 Infektionsschutzgesetz und teilen dem Gesundheitsamt die dort im Gesetz aufgeführten Krankheiten mit.Wie kann ich melden?Möchten Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, verwenden Sie bitte das für Sie entsprechende Formular aus dem Download-/ bzw. Linkbereich und senden dieses per Fax an die zentrale Faxnummer 0281-207-1907.Möchten Sie lieber über unser Web-Portal eine Meldung an uns senden, dann verwenden Sie bitte dieses Portal über die Internetseite: https://wes-immu.gesundheitsamt-service.de/Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, richten Sie diese gerne schriftlich an: infektionsschutz@kreis-wesel.deIhre Fragen werden so schnell wie möglich beantwortet.

    Online-Dienst

    Infektionsschutz Meldung

    ID: L100002_123907639

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Kreis Wesel (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Milzbrand, Poliomyelitis, Pest, Meningokokken-Meningitis, Diphtherie, humane spongiforme Enzephalopathie, Virushepatitis, enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom, HUS, Botulismus, Sepsis, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Cholera, Masern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English