Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Worum geht es bei der Dienstleistung? Personen, die gewerbsmäßig nachfolgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus Eiprodukte Säuglings- oder Kleinkindnahrung Speiseeis oder Speiseeishalberzeugnisse Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr und dabei mit ihnen direkt (mit der Hand) oder indirekt über Bedarfsgegenstände (beispielsweise Geschirr, Besteck und andere Arbeitsmaterialien) in Berührung kommen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafés oder sonstigen Einrichtungen mit und zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt. Eine Belehrung durch das zuständige Gesundheitsamt wird neben den gewerbsmäßigen Tätigkeiten, auch für folgende Tätigkeiten benötigt, bei denen die oben aufgeführten Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden: ehrenamtliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel Essenausgabe für Bedürftige Tätigkeiten im Rahmen öffentlich zugänglicher, größerer Straßenfeste, Sommerfeste, Trödelmärkte, Vereinsveranstaltungen, Wochenend- oder Ferienlager, wenn die Tätigkeit wiederkehrend mindestens 1 x im Jahr oder über mindestens 3 Tage Dauer durchgeführt wird. Absolviert Ihr Kind über die Schule ein Praktikum im Bereich der Lebensmittelzubereitung bzw. des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie, ist eine Belehrung ebenfalls erforderlich. Diese Belehrung ist auch notwendig, wenn Ihr Kind bei der Zubereitung des Schulfrühstücks oder zum Verkauf im Schulkiosk tätig wird. Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung? Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    Infektionsschutz; Teilnahme zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beantragen

    ID: L100002_127070107

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesundheit (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ärztliche Begutachtung und Infektionsschutz (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausstraße 2

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) Einwilligung für Minderjährige, sofern die/der Belehrte unter 16 Jahren alt ist

    Voraussetzungen

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Entnehmen Sie den Hinweisen zur Teilnahme an der Online-Belehrung. Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe unter Downloads).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    $ 43 Absatz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wie läuft die Online-Belehrung ab und welche technischen Voraussetzungen müssen gegeben sein?Die Belehrung findet als Online-Seminar statt. Sie müssen nicht beim Gesundheitsamt persönlich erscheinen. Ein Online-Seminar ist ein virtueller Raum mit Live-Kontakt. Sie können die Belehrung von Zuhause, bei der Arbeit oder wo es für Sie passend ist, durchführen. Sie werden zu einem Online-Seminar zugeschaltet (Bild- und Tonkommunikation). Ein Online-Seminar ist ein virtueller Raum mit synchroner Kommunikation, das heißt, der Live-Kontakt ist gegeben. Zum Termin benötigen Sie PC, Notebook, Tablet oder ähnliches Gerät und eine stabile Internetverbindung Ihr Smartphone/Handy Ihren Lichtbildausweis Bitte starten Sie den PC, Notebook, Tablet oder ähnliches Gerät 10 Minuten vor Ihrem Belehrungstermin. Geben Sie den Link aus der E-Mail in der Suchleiste Ihres Browsers ein.Bitte halten Sie Ihr Smartphone/Handy bereit. Zu dem von Ihnen gebuchten Termin werden Sie durch das Technologiezentrum Glehn GmbH angerufen. Die Technologiezentrum Glehn GmbH wird Ihnen beim Anruf alles genau erklären. Zunächst wird Ihre Identität live geprüft. Dazu zeigen Sie Ihren Lichtbildausweis in Ihre PC- oder Smartphone-Kamera. Danach erhalten Sie Ihren persönlichen Code für das Belehrungsportal der Technologiezentrum Glehn GmbH. Diesen Code geben Sie in der Suchleiste Ihres Browsers ein. Dann startet Ihre Belehrung. Die Belehrung wird ca. 30-40 Minuten dauern. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den allgemeinen Hinweisen zur Teilnahme an der Online-Belehrung im Downloadbereich. Erhalte ich eine Bescheinigung nach der Online-Belehrung?Sie können nach erfolgreicher Belehrung die Bescheinigung als PDF-Datei herunterladen. Die Bescheinigung ist anschließend dem Arbeitgeber auszuhändigen.

    Fristen

    Hinweise für Herford: Inhalte der zuständigen Stelle

    Zu welchem Zeitpunkt benötige ich eine Belehrung?Die Belehrung ist vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit beim Gesundheitsamt durchzuführen. Wie alt darf die Bescheinigung sein?Die Bescheinigung darf bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Wie lange ist ein ausgestellter Belehrungsnachweis gültig?Die Bescheinigung ist lebenslang gültig. Eine Wiederholungsbelehrung erfolgt alle zwei Jahre durch Ihren Arbeitgeber.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    IfSG, Lebensmittelhygiene, Belehrung, Infektionsschutz, Infektionsschutzbelehrung, Gesundheitsbelehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Schulung, Tätigkeit, Infektion, Gesundheitsamt, Gesundheitszeugnis, Lebensmittel, Nachweis, Gesundheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English