Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Personen, die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, benötigen vor dem Beginn der Tätigkeit eine Belehrung nach §43 IfSG. Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen bietet Ihnen den Service einer ortsunabhängigen Online- Belehrung auf der Internetseite an. Dieser besondere technische Online-Service beinhaltet die jederzeit ableistbare Belehrung im Rahmen der Internetkommunikation. Weitere wichtige Hinweise: Kosten 25€ Online Zahlungsmöglichkeiten Paypal oder giropay Barzahlung oder EC- Kartenzahlung ist vor Ort möglich am Empfang des Gesundheitsamtes Aachen, Trierer Str. 1, 52078 Aachen (Eingang im EG der Aachen Arkaden -Mall) Dort erhalten Sie am nächsten Werktag nach der Teilnnahme an der Online- Belehrung und Ihrer Bezahlung die Belehrungsbescheinigung zu folgenden Zeiten: Dienstag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 UhrFreitag von 08:00Uhr bis 12:00 Uhr Abschrift einer Belehrungsbescheinigung:Bei Verlust einer Bescheinigung kann eine Abschrift erstellt werden; Kosten 10 € Abholung am Empfang des Gesundheitsamtes während der regulären Öffnungszeiten

    Online-Dienst

    Belehrung für den Lebensmittelbereich / §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz: Erstbelehrung

    ID: L100002_124772510

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Belehrung für den Lebensmittelbereich gem. §§ 42,43 IfSG

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    IfSG, Lebensmittelhygiene, Belehrung, Infektionsschutz, Infektionsschutzbelehrung, Gesundheitsbelehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Schulung, Tätigkeit, Infektion, Gesundheitsamt, Gesundheitszeugnis, Lebensmittel, Nachweis, Gesundheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English