Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Hinweise für Düsseldorf: Inhalte der zuständigen Stelle

    Eine Hygienebelehrung, auch unter dem Begriff Gesundheitszeugnis bekannt, ist dann erforderlich, wenn Personen gewerbsmäßig mit Lebensmitteln zu tun haben und mit diesen in Berührung kommen. Beispielsweise, wenn sie in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind. Geregelt ist dies in §43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), das eine Belehrung durch das Gesundheitsamt vor erstmaliger Aufnahme dieser Tätigkeit vorsieht. Sie haben bei uns die Möglichkeit, die Hygienebelehrung online durchzuführen. Dafür benötigen Sie: ein digitales Gerät wie Handy, Tablet oder Laptop mit eingebauter Webcam ein Ausweisdokument mit Foto (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Aufenthaltstitel oder ähnliches) eine E-Mailadresse die Möglichkeit zur bargeldlosen Bezahlung (PayPal, Giropay, Kreditkarte) Die Kosten betragen 30,00 Euro. Eine Kostenbefreiung kann erfolgen für Inhaberinnen und Inhaber des Düsselpasses Schülerpraktikantinnen und Schülerpraktikanten an Düsseldorfer Schulen Inhaberinnen und Inhaber der Düsseldorfer Ehrenamtskarte Mitarbeitende sowie Klientinnen und Klienten des LVR Mitarbeitende der Landeshauptstadt Düsseldorf Beschäftigte der Werkstatt für angepasste Arbeit Für die Befreiung laden Sie bitte ein aussagekräftiges Dokument an der geforderten Stelle hoch. In der Regel erfolgt die Gebührenbefreiung innerhalb von 24 Stunden, außer am Wochenende. Sie erhalten hierüber keine gesonderte Mitteilung. Bitte schauen Sie eigenständig im System nach. Nach der Registrierung kann der circa 40-minütige Kurs in unterschiedlichen Sprachen gebucht und jederzeit durchgeführt werden. Aktuell sind folgende Sprachen verfügbar: Deutsch, Englisch, Bulgarisch, Chinesisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch. Der Kurs ist in mehrere Themenblöcke unterteilt, die durch zufällig ausgewählte Fragen voneinander getrennt sind. Die Fragen dienen zu Ihrer eigenen Kontrolle und werden nicht bewertet. Der Kurs kann an einem Stück oder in mehreren Abschnitten absolviert werden.Für die Teilnahme findet eine Identifizierung anhand des Ausweisdokuments über die Webcam statt. Dieser Vorgang ist jedes Mal zu wiederholen, wenn Sie den Kurs neu starten. Nachdem Sie den gesamten Kurs durchlaufen haben, können Sie sich das Zertifikat als PDF herunterladen und Ihrem Arbeitgeber digital oder ausgedruckt zur Verfügung stellen. Sie haben die Hygienebelehrung vor dem 1. Oktober 2024 absolviert und benötigen eine Zweitausfertigung des Zertifikats? Diese erhalten Sie gegen eine Gebühr von 6,00 Euro in unserer Anmeldung auf der Kölner Straße 180. Die Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne unter Telefon 0211 89 92618 oder per E-Mail an infektionsschutzbelehrung@duesseldorf.de weiter.

    Online-Dienst

    Hygienebelehrung / Gesundheitszeugnis

    ID: L100002_121994899

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amtsleitung - Amt 53

    Beschreibung

    KartenansichtFahrplanauskunftInformationen zur Zugänglichkeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 180

    40227 Düsseldorf

    Kontakt

    Fax: 0211 8929070

    Telefon Festnetz: 0211 8991

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    IfSG, Lebensmittelhygiene, Belehrung, Infektionsschutz, Infektionsschutzbelehrung, Gesundheitsbelehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Schulung, Tätigkeit, Infektion, Gesundheitsamt, Gesundheitszeugnis, Lebensmittel, Nachweis, Gesundheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English