Verpackungsabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Verpackungen ist Aufgabe der Dualen Systeme. Sie können Leichtverpackungen (Gelber Sack) in den jeweiligen Sammelstellen an Wertstoffsammelplätzen zur Entsorgung abgeben, sofern dies angeboten wird.

    Beschreibung

    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig. Im Gelben Sack werden so genannte Leichtverpackungen gesammelt. Dies sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der ASP (Abfallentsorgungs- & Stadtreinigungsunternehmen Paderborn), ist u. a. zuständig für die Abfallentsorgung in der Stadt Paderborn. Dazu zählt die regelmäßige Leerung der Bio-, Papier-, Wertstoff- und Restabfalltonnen sowie die Abholung von Sperrmüll, Elektrogroßgeräten und Grünschnitt nach Terminabsprache. Ergänzt wird das Angebot durch zwei Recyclinghöfe, eine Schadstoffsammelstelle sowie zahlreiche Glas- und Textilcontainer im Stadtgebiet. Nutzen Sie das Onlineangebot, um sich über die Leistungen des ASP im Einzelnen zu informieren und/oder eine Dienstleistung zu beauftragen:

    Online-Dienst

    Abfallentsorgung

    ID: L100002_123485804

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig.

    Ansprechpartner

    Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP)

    Beschreibung

    Der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Paderborn. Der moderne und kundenorientierte Dienstleistungsbetrieb mit rund 160 Mitarbeiter*innen ist zuständig für: Abfallwirtschaft, Abfallentsorgung und Wertstoffvermarktung Stadtreinigung und Winterdienst Bau, Betrieb sowie Unterhaltung städtischer Parkhäuser und Parkplätze Bewirtschaftung des Zentralen Bau- und Betriebshofes einschließlich Werkstattbetrieb und zentrale Einrichtungen Fuhrparkmanagement für die Stadt Paderborn Unterhaltung städtischer Industriegleise Ausführliche Informationen zu allen Aufgaben und Dienstleistungen stellt Ihnen der ASP auf seiner eigenen Internetseite zur Verfügung.

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Talle 21

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251 88-11710

    Fax: 05251 88-2070

    E-Mail: service-center@asp-paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Was gehört in den Gelben Sack? Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder und Naturmaterialien wie zum Beispiel:

    • Plastikbecher, Wurst- und Käseverpackungen, Eisverpackungen, Konservendosen, Getränkekartons, Plastiktüten, Kosmetikverpackungen aus Plastik, Styroporverpackungen.

    Die Verpackungen sollten restentleert, aber nicht gespült entsorgt werden.

    Was gehört nicht in den Gelben Sack?

    • Verpackungen aus Glas und Papier/Pappe/Kartonagen, die als solche getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden.
    • "stoffgleiche Nichtverpackungen" wie zum Beispiel kaputte Putzeimer, Bratpfannen, Kunststoffspielzeuge oder Metallschrauben
    • CD's, DVD's und ihre Hüllen (hierfür werden in der Regel spezielle Boxen angeboten, in denen sie gesammelt werden)

    Bei den zulässigen Materialien kann es weitere regionale Unterschiede geben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Paderborn Satzung über die Kostendeckung der Abfallentsorgung

    Kosten

    Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt. Näheres erfahren Sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Dualem System.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    gelber Abfall, Gelbe Tonne, gelber Sack, Wertstoff, Abfall, Müll, Grüner Punkt, Containerdienst

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de