Abholung von Elektro-Altgeräten anmelden

    Sie können die Abholung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn zum Beispiel Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

    Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

    Die meisten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger holen Ihre großen Elektro-Altgeräte als Sperrmüll ab. Kleinere Elektro-Altgeräte können Sie auch an den Sammelstellen abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der ASP (Abfallentsorgungs- & Stadtreinigungsunternehmen Paderborn), ist u. a. zuständig für die Abfallentsorgung in der Stadt Paderborn. Dazu zählt die regelmäßige Leerung der Bio-, Papier-, Wertstoff- und Restabfalltonnen sowie die Abholung von Sperrmüll, Elektrogroßgeräten und Grünschnitt nach Terminabsprache. Ergänzt wird das Angebot durch zwei Recyclinghöfe, eine Schadstoffsammelstelle sowie zahlreiche Glas- und Textilcontainer im Stadtgebiet. Nutzen Sie das Onlineangebot, um sich über die Leistungen des ASP im Einzelnen zu informieren und/oder eine Dienstleistung zu beauftragen:

    Online-Dienst

    Abfallentsorgung

    ID: L100002_123484874

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
    • Unter bestimmten Umständen ist auch der Elektrofachhandel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
    • Auch Lebensmitteleinzelhändler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrfach im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten.

    Ansprechpartner

    Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP)

    Beschreibung

    Der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Paderborn. Der moderne und kundenorientierte Dienstleistungsbetrieb mit rund 160 Mitarbeiter*innen ist zuständig für: Abfallwirtschaft, Abfallentsorgung und Wertstoffvermarktung Stadtreinigung und Winterdienst Bau, Betrieb sowie Unterhaltung städtischer Parkhäuser und Parkplätze Bewirtschaftung des Zentralen Bau- und Betriebshofes einschließlich Werkstattbetrieb und zentrale Einrichtungen Fuhrparkmanagement für die Stadt Paderborn Unterhaltung städtischer Industriegleise Ausführliche Informationen zu allen Aufgaben und Dienstleistungen stellt Ihnen der ASP auf seiner eigenen Internetseite zur Verfügung.

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Talle 21

    33102 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251 88-11710

    Fax: 05251 88-2070

    E-Mail: service-center@asp-paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn: Inhalte der zuständigen Stelle

    Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Paderborn Satzung über die Kostendeckung der Abfallentsorgung

    Kosten

    • Die Entsorgung wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert, so dass die Entsorgung dann für die Bürgerinnen und Bürgern kostenlos ist (Produktverantwortung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sondermüll, Abfall, Müll, Elektronikschrott, Elektroschrott, Sonderabfälle, Wertstoff, Elektromüll, Altgeräte, Sonderabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de