Abholung von Papierabfällen anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

    Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

      Sie wollen eine kleinere Mülltonne? Oder soll Ihre Mülltonne seltener geleert werden? Einfach und bequem von unterwegs oder zu Hause erledigen.

      Online-Dienst

      Mülltonnen anmelden, abmelden oder ummelden

      ID: L100002_124766935

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      zuständige Stelle

      • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

      Ansprechpartner

      Bezirksamt Brand: Abfallangelegenheiten

      Adresse

      Hausanschrift

      Paul-Küpper-Platz 1

      52078 Aachen

      Version

      Technisch geändert am 05.11.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Bezirksamt Richterich: Servicestelle, Abfallangelegenheiten, Fundbüro

      Adresse

      Hausanschrift

      Roermonder Straße 559

      52072 Aachen

      Version

      Technisch geändert am 05.11.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Aachener Stadtbetrieb E 18

      Adresse

      Hausanschrift

      Madrider Ring 20

      52078 Aachen

      Kontakt

      Telefon Festnetz: 0241 432-18180

      E-Mail: aachener.stadtbetrieb@mail.aachen.de

      Version

      Technisch geändert am 05.11.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Bezirksamt Eilendorf: Abfallangelegenheiten

      Adresse

      Hausanschrift

      Heinrich-Thomas-Platz 1

      52080 Aachen

      Kontakt

      Version

      Technisch geändert am 05.11.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      erforderliche Unterlagen

      Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

      Benötigt werden der Personalausweis oder Reisepass. Die An-, Ab- und Ummeldung ist nur durch den Eigentümer möglich.

      Voraussetzungen

      Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?

      Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:

      • Zeitungen/Zeitschriften
      • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
      • Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
      • Schulmaterial aus Papier
      • Broschüren/Bücher
      • Unbeschichtetes Geschenkpapier
      • Eierkartons
      • Geschenkkartons

      Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:

      • Getränkekartons
      • Tapeten
      • Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
      • Selbstdurchschreibepapiere
      • Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
      • Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
      • Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
      • Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)

      Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

      Sie müssen Eigentümer*in des Grundstücks oder bevollmächtig sein. Halten Sie das Aktenzeichen Ihres Gundbesitzabgabenbescheides bereit.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

      • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Altpapiertonne, Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste),
      • die Abfallgebühren und
      • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

      Je nach Angebot wenden Sie sich an Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Anmeldung der Abholung Ihrer Papierabfälle.

      Kosten

      Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Nordrhein-Westfalen

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

      Version

      Technisch geändert am 11.11.2024

      Stichwörter

      Altpapiertonne, blaue Tonne, Papiermüll, Altpapier

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de