Abholung von Bioabfällen anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie wollen eine kleinere Mülltonne? Oder soll Ihre Mülltonne seltener geleert werden? Einfach und bequem von unterwegs oder zu Hause erledigen.

    Online-Dienst

    Mülltonnen anmelden, abmelden oder ummelden

    ID: L100002_124766934

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Brand: Abfallangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Servicestelle, Abfallangelegenheiten, Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Aachener Stadtbetrieb E 18

    Adresse

    Hausanschrift

    Madrider Ring 20

    52078 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-18180

    E-Mail: aachener.stadtbetrieb@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Abfallangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Benötigt werden der Personalausweis oder Reisepass. Die An-, Ab- und Ummeldung ist nur durch den Eigentümer möglich.

    Voraussetzungen

    Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt und Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an (zum Beispiel Biotonne)?

    Dann kann das in die Biotonne gehören (verbindliche Informationen hat Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger):

    • Bioabfall-Sammeltüten aus Papier
    • Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde
    • Bioabfall-Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoff
    • Brot- und Backwarenreste
    • Eierschalen
    • Federn
    • Fischreste und -gräten (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
    • Fleisch- und Wurstreste (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
    • Gartenabfälle (zum Beispiel Abraum von Beeten, Baumschnitt, Baumrinde, Blumen, Blumenerde, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Nadeln, Pflanzen, Pflanzenteile, Reisig, Moos, Rasen- und Grasschnitt, Unkraut, Wildkraut, Zweige)
    • Gemüsereste, Gemüseabfälle (zum Beispiel Kartoffelschalen, Gemüseputzreste und so weiter)
    • Haare
    • Heu, Stroh (kleine Mengen)
    • Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
    • Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz
    • Käsereste, einschließlich Naturrinde
    • Kleintierstreu (nur aus pflanzlichem Material) einschließlich enthaltenen Exkrementen von Kleintieren (wie zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen)
    • Knochen (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
    • Milchproduktreste
    • Nussschalen
    • Obstreste, Obstschalen (auch von Südfrüchten, Zitrusfrüchten)
    • Salatreste, Salatabfälle
    • Schnittblumen
    • Speisereste, roh, gekocht, verdorben (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrieren, oder Papier aus Alttapeten)
    • Teebeutel, Teereste

    Das gehört nicht in die Biotonne:

    • Asche
    • Windeln (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet).
    • Blumen- und Pflanztöpfe aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
    • Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
    • Glas
    • Geschenkband
    • Gummiartikel
    • Holzreste, behandelt (zum Beispiel imprägniert, lackiert, lasiert)
    • Hygieneartikel (Tampons, Binden et cetera, auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Kaffeekapseln aus Aluminium oder Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Kehricht
    • Keramik, Porzellan
    • Kerzenreste
    • mineralische Kleintierstreu (zum Beispiel Streu aus Tonmineralien wie Bentonit, Vogelsand und so weiter)
    • Kohlepapier
    • Lederreste
    • Medikamente
    • Möbelholz
    • Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
    • Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Putzlappen und -tücher
    • Ruß
    • schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
    • Spanplattenholz
    • Staubsaugerbeutel
    • Tapeten
    • Teppichböden
    • Textilien
    • Ton, Keramik, Glas, Metall
    • Verbandmaterial
    • Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Aluminium, Glas, Metall, Verbundverpackungen
    • Watte, Wattestäbchen

    Hinweise für Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie müssen Eigentümer*in des Grundstücks oder bevollmächtig sein. Halten Sie das Aktenzeichen Ihres Gundbesitzabgabenbescheides bereit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen oder Containerdienste),
    • Abfallgebühren,
    • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
    • die Müllbehälter (zum Beispiel Pflicht-Biotonne, freiwillige Biotonne, Bestellmöglichkeit).

    Bei einer Pflicht-Biotonne besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang. In den meisten Fällen können Sie eine Befreiung von dieser Pflicht beantragen, wenn Sie die Bioabfälle auf Ihrem Grundstück kompostieren können.

    Kosten

    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    braune Tonne, Biomüll, Abfall, Müll, Biotonne, Wertstoff

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de