Abfallerzeugernummer Erteilung

    Abfallerzeugernummer beantragen

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugernummer beantragen.

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugnummer beantragen.

    Beschreibung

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

    Die Abfallerzeugernummer

    • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
    • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
    • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

    Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

    Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

    Hinweise:

    • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
    • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

    Die Abfallerzeugernummer

    • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
    • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
    • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

    Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

    Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

    Hinweise:

    • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
    • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

    Hinweise für Märkischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Betriebe, Unternehmen und Bauherren, bei denen im Jahr insgesamt mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, sind nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz nachweispflichtig. Das bedeutet, dass sie ihre "Sonderabfälle" nicht ohne eine Kontrolle der zuständigen Behörde entsorgen dürfen. Der Gesetzgeber legt im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und in der Nachweisverordnung (NachwV) fest, dass jede Entsorgung nach einem präzisen Schema ablaufen muss. Hierbei spielt die Erzeugernummer eine wichtige Rolle. Mit dieser individuell vergebenen Nummer wird der Ort, an dem der gefährliche Abfall anfällt oder entsteht, eindeutig gekennzeichnet. Diese Identifikationsnummer ist grundsätzlich standortbezogen und muss bei der Entsorgung immer angegeben werden. Da "Sonderabfälle" nicht nur in der produzierenden Industrie oder dem Gewerbe anfallen, sondern auch auf der Baustelle, gelten die Entsorgungsregeln auch hier. Fallen bei Abbruch- oder Gebäudesanierungsmaßnahmen beispielsweise asbesthaltige Abfälle an, ist für die Entsorgung auch in diesem Fall frühzeitig eine Erzeugernummer zu beantragen. Private Abfallerzeuger, die in Eigenregie handeln, sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Ordnungsgemäß muss die Entsorgung der geringen Mengen jedoch auch ohne das vorgeschriebene Nachweisverfahren sein. Deshalb ist es absolut ratsam, Rechnungen, Quittungen, oder Übernahmescheine aufzubewahren. Der Antrag zur Erteilung einer Abfallerzeugernummer erfolgt mittels Formular, dass per E-Mail an die Untere Abfallwirtschaftsbehörde gesendet wird.

    Online-Dienst

    Abfallentsorgernummer beantragen für Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_121600338

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf / Zentrale Stelle Abfallnachweisverfahren

    Adresse

    Postanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211/475-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: ZentraleStelle.Abfall@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 442 - Abfallwirtschaft und Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Heedfelder Str. 45

    58509 Lüdenscheid

    Kontakt

    Fax: poststelle@maerkischer-kreis.d

    Telefon mobil: 02351 6866

    E-Mail: 02351 966-60

    Version

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Hinweise für Märkischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    Antrag auf Vergabe einer Abfallerzeugernummer

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Märkischer Kreis: Inhalte der zuständigen Stelle

    50 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kennnummer, Abfallerzeugung, Entsorgung, Entsorgungsnachweis, Erzeugernummer, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Gefährliche Abfälle, Begleitschein, Abfallerzeugernummer, Abfälle, Abfall, Sammelentsorgungsnachweis, Erzeuger, Abfallnachweisverfahren, Nachweisverordnung, Übernahmeschein, Abfallerzeuger, Behördliche Betriebsnummer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de