Abfallerzeugernummer Erteilung

    Abfallerzeugernummer beantragen

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugernummer beantragen.

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugnummer beantragen.

    Beschreibung

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

    Die Abfallerzeugernummer

    • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
    • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
    • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

    Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

    Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

    Hinweise:

    • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
    • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

    Die Abfallerzeugernummer

    • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
    • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
    • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

    Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

    Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

    Hinweise:

    • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
    • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gewerbliche Betriebe benötigen für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eine Abfallerzeugernummer. Diese Registriernummer im Nachweisverfahren, als eindeutige Kennzeichnung des Abfallerzeugers, dient der Nachvollziehbarkeit, ob eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle stattgefunden hat.Es ist notwendig, die Abfallerzeugernummer rechtzeitig vor Beginn der Entsorgung zu beantragen.Die für die Abfallnachweisführung erforderliche Abfallerzeugernummer können Sie schriftlich beantragen. Bitte füllen Sie hierfür das Antragsformular und Beiblatt zur Abfallerzeugernummer aus und senden diese an uns. Sammler, Beförderer und Makler von gefährlichen Abfällen benötigen die so genannten Abfallkennnummern (Abfallerzeuger-, Beförderer-, Entsorger und Maklernummern), um am elektronischen Nachweisverfahren teilnehmen zu können.Für die Beantragung von Kennnummern zum Befördern, Entsorgen oder Makeln von gefährlichen Abfällen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

    Online-Dienste

    Abfallentsorgernummer beantragen für Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_121600338

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Abfallerzeuger-, Beförderer-, Makler- und Entsorgernummer

    ID: L100002_124776266

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf / Zentrale Stelle Abfallnachweisverfahren

    Adresse

    Postanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211/475-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: ZentraleStelle.Abfall@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Betrieblicher Umweltschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Zollernstraße 20

    52070 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die benötigten Unterlagen zur Beantragung der Abfallerzeugernummer sind dem Download zu entnehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kennnummer, Abfallerzeugung, Entsorgung, Entsorgungsnachweis, Erzeugernummer, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Gefährliche Abfälle, Begleitschein, Abfallerzeugernummer, Abfälle, Abfall, Sammelentsorgungsnachweis, Erzeuger, Abfallnachweisverfahren, Nachweisverordnung, Übernahmeschein, Abfallerzeuger, Behördliche Betriebsnummer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de