Abfallerzeugernummer Erteilung

    Abfallerzeugernummer beantragen

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugernummer beantragen.

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugnummer beantragen.

    Beschreibung

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

    Die Abfallerzeugernummer

    • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
    • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
    • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

    Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

    Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

    Hinweise:

    • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
    • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.

    Die Abfallerzeugernummer

    • ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
    • kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
    • ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.

    Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.

    Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.

    Hinweise:

    • Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
    • Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten. Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer. Die Abfallerzeugernummer ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können, kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt, ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können. Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig. Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen. Hinweise: Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer. Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.

    Online-Dienste

    Abfallentsorgernummer beantragen für Nordrhein-Westfalen

    ID: L100002_121600338

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Abfallerzeugernummer

    ID: L100002_123335679

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Düsseldorf / Zentrale Stelle Abfallnachweisverfahren

    Adresse

    Postanschrift

    Cecilienallee 2

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211/475-0

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: ZentraleStelle.Abfall@brd.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Untere Abfallwirtschaftsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Quettinger Str. 220

    51381 Leverkusen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 28 der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) vom 20. Oktober 2006 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Sie können den Antrag online, per E-Mail oder postalisch stellen. Online: Eine vollständig elektronische Beantragung der Abfallerzeugernummer ist über das online-Portal GADSYS möglich. Per E-Mail oder postalisch: Bitte verwenden Sie das beigefügte "Formblatt Entsorgungskonzept" und senden dieses per Post oder per E-Mail frühzeitig zu. Für Gewerbebetriebe in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln wird die Abfallerzeugernummer durch diese vergeben.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Bearbeitungszeit kann bis zu 10 Werktage betragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Kennnummer, Abfallerzeugung, Entsorgung, Entsorgungsnachweis, Erzeugernummer, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Gefährliche Abfälle, Begleitschein, Abfallerzeugernummer, Abfälle, Abfall, Sammelentsorgungsnachweis, Erzeuger, Abfallnachweisverfahren, Nachweisverordnung, Übernahmeschein, Abfallerzeuger, Behördliche Betriebsnummer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de