Sachverständiger nach Deponieverordnung Bestimmung

    Die Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen

    Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger für Langzeitlager nach der Deponieverordnung tätig werden wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde dazu bestimmen lassen.

    Beschreibung

    Betreiberinnen und Betreiber von Langzeitlagern müssen bei Stilllegung bestimmte Anforderungen erfüllen, damit das Lager keine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Umwelt darstellt.

    Sachverständige kontrollieren die Einhaltung regelmäßig. 

    Wenn Sie die Kontrolle durchführen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Sachverständige oder Sachverständiger zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
     

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Erlass von Leistungsbescheiden zum Einzug von Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten des/der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/Bezirksschornsteinfegerin. Ordnungsbehördliche Maßnahmen - Gefahrenabwehr - Ordnungsverfügungen zur Durchführung der notwendigen Arbeiten des/der Bezirksschornsteinfegermeisters/Bezirksschornsteinfegermeisterin

    Online-Dienst

    Die Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen

    ID: L100002_123925343

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Schornsteinfegerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44122 Nordrhein-Westfalen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22737

    Fax: +49 231 50-22737

    E-Mail: schornsteinfegerangelegenheiten@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise und Informationen zur erforderlichen Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und der gerätetechnischen Ausstattung 
    • Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.
    • Kopie der Urkunde als Sachverständiger. Liegt eine Anerkennung nicht vor, ist zur fachlichen Bewertung der Sachkunde die Stellungnahme eines Fachgremiums, das bei einer Handelskammer oder Industrie- und Handelskammer  für die Bewertung der Sachkunde eines Sachverständigen eingerichtet ist, einzuholen. 
    • Führungszeugnis (Belegart OG, nicht älter als 3 Monate)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, nicht älter als 3 Monate)  

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren: nein 
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung. Sie haben den Antrag in dem Land gestellt, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben. 
    • Sollte sich dieser im Ausland befinden, stellen Sie den Antrag in dem Land, in dem Sie diese Tätigkeit vorrangig ausüben wollen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund: Inhalte der zuständigen Stelle

    Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) Kehr- und Überprüfungsordnung NRW

    Rechtsbehelf

    • Einspruch. 
    • Widerspruch. 
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
    • verwaltungsgerichtliche Klage 
       

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Bestimmung als Sachverständiger für Langzeitlager nach der Deponieverordnung stellen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

    • Erstellen Sie den formlosen Antrag und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern. 
    • Nach Prüfung durch die zuständige Stelle erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. 
    • Die Bestimmung kann mit einem Vorbehalt des Widerrufes, einer Befristung, mit Bedingungen, Auflagen und dem Vorbehalt von Auflagen versehen werden.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit stellen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Ihr Antrag wird innerhalb von 3 Monaten geprüft.)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr: nach Zeitaufwand, jedoch mindestens EUR 67. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 04.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Stilllegung, Langzeitlager, Deponieverordnung, Sachverständige, Bestimmung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English