Wertstoffe Entsorgung

    Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

    Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Hinweise für Steinhagen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Hier haben Sie die Möglichkeit Abfallgefäße über bereitgestellte Formulare an-, ab- oder umzumelden. Folgende Abfallgefäße werden in Steinhagen angeboten: Restmülltonne: 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1100 l Komposttonne: 60 l, 80 l, 120 l und 240 l Saison-Komposttonne: 60 l, 80 l, 120 l, 240 l (weitere Informationen) Wertstofftonne: 120 l und 240 l (Kombigefäß für Leichtverpackungen und Papier/Pappe) Private Papiertonne: 120 l und 240 l (eigenständiges Gefäß für Pappe und Papier) Nutzung:Für die Restmülltonne und Komposttonne gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang. Das heißt, jede/r muss die Abfallgefäße nutzen. Von der Nutzung der Komposttonne können Sie sich befreien lassen, wenn Sie als Grundstückseigentümer/-in die vollständige Eigenkompostierung Ihrer Kompost- und Grünabfälle auf dem Grundstück über das verfügbare Formular beantragen. Informationen für neue Grundstückseigentümer/-innen:In der Gemeinde Steinhagen wird ein Behälter-Ident-System genutzt. Dies bedeutet, Ihre Abfallbehälter können erkannt und die Entleerung der Gefäße dem Grundstück zugeordnet werden.Restmülltonne:Es werden alle Entleerungen erfasst. Bei Bedarf können Sie die Restmülltonne alle 14 Tage leeren lassen, es werden mindestens 12 Leerungen im Jahr berechnet.Komposttone:Die Gebühren werden auf Grundlage eines 14-täglichen Entleerungsrhythmus erhoben. Es erfolgt keine Abrechnung nach Leerungen. Eine 14-tägliche Entleerung ist aus hygienischen Gründen erforderlich, weil über die "normale" Komposttonne Küchen- und Speisereste entsorgt werden, die schnell verderben.Saison-Komposttonne:Eine Saison-Komposttonne kann als Ergänzung zur bestehenden Eigenkompostierung genutzt werden oder als Zusatztonne zur ganzjährigen Komposttonne. Die Saisontonne wird nach den in Anspruch genommenen Leerungen am Ende des Jahres abgerechnet, für das laufende Jahr werden Vorauszahlungen erhoben.WertstofftonneDie Abfuhr erfolgt monatlich an zwei auf einander folgenden Tagen. Am ersten Abfuhrtag erfolgt die "gelbe" Abfuhr von Verpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Styropor. Am zweiten Abfuhrtag wird die Wertstofftonne für die "blaue" Abfuhr von Papier und Pappe genutzt. Verfahren der An-, Ab- und Ummeldung:Eine Ab-, An- und Ummeldung hat immer durch den/der Grundstückseigentümer/-in zu erfolgen. Bitte beantragen Sie Ihre Behälteränderung mit den aufgeführten Formularen. Eine Behälteränderung ist immer zum 1. eines Monats möglich. Damit die Tonne rechtzeitig zur Verfügung steht, sind Bearbeitungs- und Lieferzeiten zu berücksichtigen. Die Behälter werden direkt zum Grundstück ausgeliefert bzw. direkt vom Grundstück abgeholt. Ein Termin wird über das Bürgerportal mitgeteilt. Im Anschluss erhält die Grundstückseigentümerin/ der Grundstückseigentümer einen Gebührenbescheid. Verfahren:Für den Online-Antrag ist ein sogenanntes Bürgerkonto (Servicekonto NRW) erforderlich. Sie müssen sich zuerst registrieren. Haben Sie bereits ein Konto? Dann können Sie den Online-Antrag starten (rechts oben) - Sie werden dann zum Login weitergeleitet.

    Online-Dienst

    An-/Ab-/Ummelden von Abfallgefäßen

    ID: L100002_121938266

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
       

    Ansprechpartner

    Amt für Personal, Organisation und Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Pulverbach 25

    33803 Steinhagen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verpackungen, Wertstoffhof, Müll, Wertstoff, Verpackungstonne, Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English