Wertstoffe Entsorgung

    Wertstoffe zur Entsorgung abgeben

    Für die Entsorgung von Wertstoffen sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Beschreibung

    Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).

    Hinweise für Heinsberg: Inhalte der zuständigen Stelle

    Wegen des hohen Holzanteils im Sperrmüllaufkommen sind alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden dazu übergegangen, Altholz separat zu erfassen bzw. im Rahmen der Sperrmüllabfuhr separat zu sammeln und verwerten zu lassen. Nähere Informationen finden Sie im Abfallkalender Ihrer Stadt/Gemeinde.

    Online-Dienst

    Abfallentsorgung

    ID: L100002_123794025

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
       

    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Verpackungen, Wertstoffhof, Müll, Wertstoff, Verpackungstonne, Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English