Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Elektro-Altgeräte können kostenlos beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels in
- Geschäften mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie in
- Lebensmittelgeschäften mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten,
abgegeben werden. Eine Abgabe von bis zu drei kleinen Elektro-Altgeräten (Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter) ist auch ohne den Neukauf eines Artikels und auch für Produkte, die vorher nicht in diesem Geschäft oder derselben Kette gekauft wurden, möglich.
Online-Dienst
Elektro-/ Elektronikgeräte Entsorgung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
- Unter bestimmten Umständen ist auch der Elektrofachhandel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
- Auch Lebensmitteleinzelhändler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrfach im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten.
Ansprechpartner
2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung
Adresse
Hausanschrift
Wilhelm-Kern-Platz 1
32339 Espelkamp
Kontakt
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
- Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Espelkamp - Abfallentsorgungssatzung
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)
Hinweise (Besonderheiten)
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Hinweise für Espelkamp: Inhalte der zuständigen Stelle
Weitere Informationen
Typisierung
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 27.09.2020
Stichwörter
Elektromüll, Rücknahme, Sonderabfälle, Wertstoffhof, Müll, Wertstoff, Sondermüll, Sonderabfall, Elektronikschrott, E-Schrott, Altgeräte, Elektroschrott, Produktverantwortung, Abfall