Elektroschrott Entsorgung

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

    Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Allgemeine Informationen Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden. Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten. Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.Die Verwertung von Altgeräten schont also wertvolle Rohstoffe. Darum sind nach dem Elektro-Gesetz seit 24. März 2006 alle alten Elektrogeräte einer getrennten Sammlung zuzuführen. Elektro-Altgeräte dürfen auf keinen Fall mehr in den Hausmüll. Das gilt für alle Geräte von der Waschmaschine über den Staubsauger, den PC, bis hin zu Rasierapparat oder MP3-Player. All diese Alltagshelfer haben bisher den Hausmüll stärker als andere Abfallarten mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium und Quecksilber belastet. Die Elektro- u. Elektronikaltgeräte werden zusammen mit dem Sperrmüll an den zwei Sperrmüllterminen abgeholt. Wertstoffcontainer:In Metelen gibt es zwei Wertstoffcontainer für Elektrokleingeräte. Diese finden Sie an den Glascontainerstandorten: Neutor, Busbahnhof Fürstengrund Diese Wertstoffcontainer sind vorgesehen für alle Elektrokleingeräte mit einem Kabel. Aufgrund der Größe der Einwurföffnung dürfen diese Geräte nicht breiter als 63 cm und höher als 20 cm sein, z. B. Bügeleisen Eierkocher, Mixer Fön, Rasierer Handy Kaffeemaschine LapTop, PC-Zubehör Radio, Telefon MP3-Player Elektro-Werkzeug Elektro-Spielzeug. Geräte, die aufgrund der Größe nicht in diese Container passen und Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen) können weiterhin an der Übergabestelle in Ochtrup bei der Fa. Kockmann GmbH, Weinerpark 17 kostenlos abgegeben werden. (Öffnungszeiten: Mo - Fr.: 7-17 Uhr und Sa.: 7-12 Uhr)

    Online-Dienst

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    ID: L100002_121732823

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
    • Unter bestimmten Umständen ist auch der Elektrofachhandel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
    • Auch Lebensmitteleinzelhändler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrfach im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten.

    Ansprechpartner

    Abfallberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sendplatz 18

    48629 Metelen

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    § 13 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)§ 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Metelen

    Kosten

    • keine

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

    Hinweise für Metelen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sonderabfälle, Elektromüll, Abfall, Rücknahme, E-Schrott, Elektroschrott, Wertstoffhof, Produktverantwortung, Elektronikschrott, Müll, Sonderabfall, Wertstoff, Sondermüll, Altgeräte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de