Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
Hinweise für Lindlar: Inhalte der zuständigen Stelle
Die Gemeinde Lindlar hat zum 01.01.2024 ihre hoheitlichen Entsorgungspflichten auf den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) übertragen
Um Kompetenzen zu bündeln, die Verwaltungen zu entlasten und effektiver zu machen sowie Synergien zu nutzen, hat die Gemeinde Lindlar ihre hoheitlichen Entsorgungspflichten auf den BAV übertragen. Dabei bleibt die individuelle Abfallwirtschaft der Gemeinde erhalten, bei unverminderter Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger. Auch nach der Übertragung der Entsorgungspflichten besteht über einen Beirat für jede Kommune ein Mitwirkungsrecht beim Abfallwirtschaftskonzept, Ausschreibungen, den Satzungen und den Abfallgebühren.
An den gewohnten Entsorgungsleistungen durch die beauftragten Firmen Neuenhaus GmbH (Entsorgung) und Lobbe Umweltservice GmbH & Co. KG (Schadstoffmobil) ändert sich nichts durch den Wechsel der Zuständigkeit auf den BAV. Für die Bereitstellung und Abfuhr der Gelben Tonnen steht Ihnen die Firma REVEA GmbH als Ansprechpartner zur Verfügung.
Alle Informationen über die Organisation der Abfallwirtschaft entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender.
Der Beirat für die Abfallentsorgung der Gemeinde Lindlar hat beschlossen, dass der Abfuhrkalender für das Jahr 2025 nicht mehr allen Haushalten zugeschickt wird sondern ab 2025 digital zur Verfügung steht.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen nicht mehr den gedruckten Abfuhrkalender, sondern die digitalen Serviceleistungen des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV), in dem sie ihren individuellen Abfuhrkalender online mit dem abfallnavi (www.bavweb.de) erstellen oder mit der „abfallapp bav“ direkt auf Ihr Smartphone holen. Eine komfortable Erinnerungsfunktion sorgt dafür, dass keine Termine vergessen werden. Viele weitere Serviceleistungen erleichtern den Umgang mit dem eigenen Abfall. Wie in vielen anderen Städten und Gemeinden auch, ermöglichen es die digitalen Serviceangebote, dass die gedruckten Abfuhrkalender in Lindlar erstmals für 2025 nicht mehr ausnahmslos an alle Haushalte zugestellt werden müssen. Auf diese Weise können auch wertvolle Ressourcen wie Holz, Energie und Wasser geschont und Papierabfall vermieden werden.
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich ermuntern, die Vorteile unserer digitalen Angebote schon jetzt in Anspruch zu nehmen.
Das können abfallnavi und abfallapp:
Alle Abfuhrtermine: Individuelle Abfuhrtermine für Restmüll, Papier, Gelbe Säcke oder Gelbe Tonnen und Bioabfälle für Ihre Straße.
- Erinnerungsfunktion: Nie wieder den Müllabfuhrtag verpassen! Auf Wunsch erhalten Sie eine E-Mail oder Push-Benachrichtigung rechtzeitig vor Ihrem Abfuhrtermin.
- Anmeldungen leicht gemacht: Melden Sie die Abfuhr sperriger Abfälle oder von Elektroaltgeräten digital an – schnell und unkompliziert, ohne lästigen Papierkram.
- Aktuelles direkt auf Ihr Smartphone: Über die abfallapp BAV erhalten Sie aktuelle Nachrichten über kurzfristige Terminänderungen, z. B. bei winterlicher Witterung oder die Erinnerung an geänderte Abfuhrzeiten an Feiertagen sowie Informationen zu interessanten Umweltaktionen in Ihrer Region.
- Ratgeber: Hier erfahren Sie, welcher Wertstoff WIE, WO und WANN entsorgt werden kann.
- Standorte: Kommunale Wertstoffhöfe, Schadstoffmobil, Container für Alttextilien/Schuhe und Elektrokleingeräte
Für alle, die gerne den gedruckten Abfuhrkalender für 2025 verwenden wollen, liegen im Rathaus Lindlar, Borromäusstraße 1, 51789 Lindlar Kalender zur Mitnahme aus.
Ebenfalls ist der Abfuhrkalender als Datei auf der Homepage des BAV abrufbar: https://www.bavweb.de/loadDocument.phtml?FID=3887.327.1&Ext=PDF
Ansprechpartner für die kommunale Abfallentsorgung:
Verwaltung und Bürgerberatung
An- und Abmeldung Rest-, Bio- und Papierabfallbehälter
Abfuhrkalender, Behälterreparaturen und Abfallgebühren
- Bergischer Abfallwirtschaftsverband, Braunswerth 1-3, 51766 Engelskirchen
- Gebührenfreie Rufnummer: 0800 805 806 1 (Mo.- Fr. 08.30 – 12.00 Uhr u. Do., 14.00 – 17.00 Uhr) sowie nach Vereinbarung. Nutzen Sie hierzu den Anrufbeantworter; der BAV ruft gerne zurück.
- Fax: 02263/805531 – Email: kommunen@bavmail.de
- Digitales Serviceangebot des BAV: www.bavweb.de
Entsorgung
Abfuhrunternehmen: Neuenhaus GmbH
Servicetelefon: 0 22 07 / 96 92-17
Rest-, Bio- und Papiertonnen
Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Strauchwerk
Abfuhren und Reklamationen
Verpackungsabfälle
REVEA GmbH & Co KG
Gebührenfreies Servicetelefon: 0800 444 422 9
E-Mail: info@revea.de
Gelbe Tonnen: Auslieferungen, Abholungen, Reparaturen, Reklamationen zur Abfuhr und Leerung der Glascontainer
Online-Dienste
Abfallentsorgung
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Vertrauensniveau
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Elektrogeräte- und Schadstoffentsorgung
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Elektroschrott Entsorgung
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zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
- Unter bestimmten Umständen ist auch der Elektrofachhandel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
- Auch Lebensmitteleinzelhändler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrfach im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten.
Ansprechpartner
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
- keine
Hinweise (Besonderheiten)
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Herausgeber
Import
LeiKa-Import für Typ 1, 11 und 12 Leistungen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
E-Schrott, Wertstoff, Altgeräte, Abfall, Rücknahme, Elektromüll, Elektronikschrott, Wertstoffhof, Elektroschrott, Sonderabfälle, Müll, Sonderabfall, Sondermüll, Produktverantwortung