Elektroschrott Entsorgung

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

    Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

    Hinweise für Grevenbroich: Inhalte der zuständigen Stelle

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll oder über die gelbe Tonne entsorgt werden. Elektro-Großgeräte werden bei Ihnen zu Hause nach Anmeldung abgeholt, dazu gehören insbesondere:Fernsehgeräte, Monitore, Dunstabzugshauben, Sonnenbänke ohne Röhren, Staubsauger, Elektrogroßwerkzeuge, Elektrische Rasenmäher, Kühlschränke, Tiefkühltruhen und -schränke, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherde, Mikrowellen u.a. Elektro-Großgeräte Die Abholung von Elektro-Schrott können Sie online über ein Formular auf den Internetseiten der Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, über die MüllALARM App oder telefonisch 0800 / 1 74 74 74 anmelden. Wichtig: Aus Versicherungsgründen dürfen wir nichts von Privatgrundstücken abholen. Alle abzuholenden Gegenstände müssen ab 7.00 Uhr am Straßenrand stehen - ein gezielt späteres Abholen ist leider nicht möglich. Elektro-Kleingeräte können im Fachhandel (ab 400 m2 Verkaufsfläche) abgegeben werden. Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mitfinanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung). Zu Elektro-Kleingeräten gehören insbesondere: Laptops, Spielkonsolen, Akku-Schrauber, Bohrmaschinen, Bügeleisen, Nähmaschinen, Föne, Rasierer, Mixer, Toaster, Friteusen, kleine Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Elektro- und Raclette-Grill, Telefone, Elektrokabel, Lichterketten, Gasgrill, Öl- und Benzinrasenmäher, u.a. Elektro-Kleingeräte Alternativ können Elektro-Kleingeräte kostenfrei an den u.g. Annahmestellen (Deponien) des Rhein-Kreis Neuss abgegeben werden (siehe Dienstleistung Deponie Nutzung).

    Online-Dienst

    Elektroschrott Entsorgung

    ID: L100002_122968742

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
    • Unter bestimmten Umständen ist auch der Elektrofachhandel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
    • Auch Lebensmitteleinzelhändler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrfach im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten.

    Ansprechpartner

    Für Grevenbroich wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sonderabfälle, Elektromüll, Abfall, Rücknahme, E-Schrott, Elektroschrott, Wertstoffhof, Produktverantwortung, Elektronikschrott, Müll, Sonderabfall, Wertstoff, Sondermüll, Altgeräte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de