Elektroschrott Entsorgung

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

    Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Der Verbraucher muss die Elektroaltgeräte bei den Technischen Betrieben Solingen, beim Fachhandel oder beim Hersteller zur korrekten Entsorgung abgeben. Die Entsorgung der Altgeräte ist kostenlos. Auch alle Arten von Metallschrott sollten nicht in der Mülltonne entsorgt werden. Nur bei getrennter Sammlung ist ein hochwertiges Recycling möglich. Abgabestellen für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Metall: EntsorgungsZentrum Bärenloch, Cronenberger Straße 175/177 Müllheizkraftwerk, Sandstraße 16 a, Technische Betriebe Solingen**,** Dültgenstaler Straße 61, Sammelcontainer nur für Elektrogeräte vor und auf dem Betriebsgelände. Bitte beachten: Aufgrund der Größe der Einwurfschächte können nur kleinere Elektrogeräte bis maximal zur Größe einer Mikrowelle eingeworfen werden.

    Online-Dienst

    Sammlung von Elektroschrott und Metall

    ID: L100002_123688564

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
    • Unter bestimmten Umständen ist auch der Elektrofachhandel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
    • Auch Lebensmitteleinzelhändler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrfach im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten.

    Ansprechpartner

    90-4 Müllheizkraftwerk

    Adresse

    Hausanschrift

    Sandstraße 16a

    42655 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-4664

    Fax: 0212 290-4669

    E-Mail: mhkw.anlieferung@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-4 Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-406 Entsorgungszentrum Bärenloch

    Adresse

    Hausanschrift

    Cronenberger Straße 177

    42651 Solingen

    Kontakt

    Fax: 0212 3808-339

    Telefon Festnetz: 0212 290-4664

    E-Mail: ezb.anlieferung@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    90-TBS Technische Betriebe Solingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Dültgenstaler Straße 61

    42719 Solingen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

    Hinweise für Solingen: Inhalte der zuständigen Stelle

    Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine umweltverträgliche Entsorgung der mit PVC und Schwermetallen belasteten alten Geräte vor. Die Hersteller kennzeichnen die Produkte mit dem Symbol der durchgekreuzten Abfalltonne. Der Verbraucher soll erkennen, dass diese Produkte auf keinen Fall in die Mülltonne gehören.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Sonderabfälle, Elektromüll, Abfall, Rücknahme, E-Schrott, Elektroschrott, Wertstoffhof, Produktverantwortung, Elektronikschrott, Müll, Sonderabfall, Wertstoff, Sondermüll, Altgeräte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de