Problemstoffe Entsorgung

    Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

    Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

    • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
    • Quecksilberhaltigen Abfällen,
    • Asbesthaltigen Abfällen,
    • Altöl.

    Hinweise für Spenge: Inhalte der zuständigen Stelle

    Die Abfallberatung steht Ihnen bei fast allen Fragen rund um das Thema Abfall zur Verfügung. Einige Beispiele sind: Abfalltrennung Abfallbehälter (Mülltonnen) Abfallentsorgung Abfallgebühren Abfuhrtermine Kurzfristig mehr Müll. Einige dieser Themen werden bereits im Serviceportal selbst beahandelt. Schauen Sie hierzu unter "Verwandte Dienstleistungen" . Des Weiteren finden Sie zu den meisten Themen hilfreiche Informationen auf unsere Homepage. Schauen Sie daher unbedingt unter folgendem Link Link für mehr Informationen auf unserer Homepage Zusätzlich finden Sie weiter unten "Onlinedienstleistungen" und auf der rechten Seite "Weiterführende Links", die Ihre Fragen beantworten können. Ein Beispiel ist unser "Online Abfallkalender". Mit diesem können Sie ganz einfach die Abfuhrtermine für Ihren Wohnsitz ermitteln. Anschließend können Sie Ihre Termine bequem in Ihren Kalender auf dem Handy übertragen. Alternativ steht Ihnen ein PDF mit Ihren Terminen zur Verfügung. Sollten Ihre Fragen hierdurch nicht beantwortet werden, nehmen Sie gerne Kontakt über das Kontaktformlar auf oder wenden Sie sich direkt an unsere Abfallberatung / Kontaktperson.

    Online-Dienst

    Abfallberatung

    ID: L100002_123705638

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Ansprechpartner

    Abfallberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
    • Abfallgebühren und
    • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Stichwörter

    Schadstoffe, Wertstoff, Problemstoff, Schadstoffmobil, Müllabfuhr, Problemabfall, gefährlicher Abfall, Sonderabfall, Müll, Sondermüll, Wertstoffhof

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English